17.11.2004 - 17 Übergabe von 4 Kindertagesstätten ab 01.01.2005...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

In der Diskussion wurden Fragen hinsichtlich der Trägerauswahl, eventueller Verhandlungen mit dem Personalrat und des Punktes 1.3 des Beschlussvorschlages gestellt.

 

Herr Schweers legte da , dass gem. § 29 GO keine Ausschreibung erforderlich ist und der Personalrat bezüglich der Personalfragen einbezogen ist.

 

Frau Oldenburg bittet um Änderung des Punktes 2 im Beschlusstext dahingehend, dass das Wort „werden“ im letzten Satz, letztes Wort, durch „bleiben“ ersetzt wird.

 

Damit lautet der Punkt 2 wie folgt:

 

„ 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o. g. Trägern die Überleitungsverhandlungen zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt bleiben.“

 

Herr Heinzel bittet aus aktuellem Anlass darum, den Punkt 1.3 des Beschlusstextes bei der Abstimmung herauszunehmen.

Diesbezüglich wird sich der OBR in seiner Sitzung am 25.11.2004 nochmals verständigen.

 

Herr Kaminski schlägt vor, diesen Punkt zurückzustellen, da der OBR sich mit der DS noch vor der StVV am 1.12.2004 befassen wird.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.   Gemäß § 4 Abs. 2 SGB VIII sollen auf Antrag von 3 Trägern (siehe Anlage 1) insgesamt folgende

4 kommunale Kindertagesstätten ab 01.01.2005 in die freie Trägerschaft übergeben werden.

1.1.             Kita “Fahrländer Landmäuse“,  Marquardter  Straße 1 im OT Fahrland – Träger:  „Treffpunkt Fahrland“ e.V.

1.2.             Hort Fahrland, Ketziner Straße  31 c  im OT Fahrland – Träger: „Treffpunkt Fahrland“ e.V.

1.3.             Kita „Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm  - Träger Brandenburgische Sportjugend

1.4.             Kita „Seepferdchen“, Hauptstraße 19 im OT Marquardt – Träger: Fröbel e.V.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o.g. Trägern die Überleitungsverhandlungen zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt bleiben.

 

3.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen, soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt werden kann.

 

Die in den Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen der Finanzierung der o.g. Kitas in freier Trägerschaft für 2005.

 

Anmerkung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2004 beschlossen, den     

Punkt 1.3 nicht abzustimmen und im Punkt 2, das letzte Wort durch „bleiben“ zu ersetzen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die DS 04/SVV/0825 der Stadtverordnetenversammlung in geänderter Form mit 1 Enthaltung zur Beschlussfassung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage