17.11.2004 - 17 Übergabe von 4 Kindertagesstätten ab 01.01.2005...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Zusätze:
- Verfasser : Fachbereich Jugendamt GB 3
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
In der
Diskussion wurden Fragen hinsichtlich der Trägerauswahl, eventueller
Verhandlungen mit dem Personalrat und des Punktes 1.3 des Beschlussvorschlages
gestellt.
Herr
Schweers legte da , dass gem. § 29 GO keine Ausschreibung erforderlich ist und
der Personalrat bezüglich der Personalfragen einbezogen ist.
Frau
Oldenburg bittet um Änderung des Punktes 2 im Beschlusstext dahingehend, dass
das Wort „werden“ im letzten Satz, letztes Wort, durch „bleiben“ ersetzt wird.
Damit
lautet der Punkt 2 wie folgt:
„ 2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o. g. Trägern die
Überleitungsverhandlungen zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien
Trägern soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen
Personalstellen durch Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt bleiben.“
Herr Heinzel bittet aus aktuellem Anlass darum, den Punkt 1.3 des Beschlusstextes bei der Abstimmung herauszunehmen.
Diesbezüglich
wird sich der OBR in seiner Sitzung am 25.11.2004 nochmals verständigen.
Herr
Kaminski schlägt vor, diesen Punkt zurückzustellen, da der OBR sich mit der DS
noch vor der StVV am 1.12.2004 befassen wird.
Dieser
Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Gemäß
§ 4 Abs. 2 SGB VIII sollen auf Antrag von 3 Trägern (siehe Anlage 1) insgesamt
folgende
4 kommunale Kindertagesstätten ab
01.01.2005 in die freie Trägerschaft übergeben werden.
1.1.
Kita
“Fahrländer Landmäuse“,
Marquardter Straße 1 im OT
Fahrland – Träger: „Treffpunkt
Fahrland“ e.V.
1.2.
Hort
Fahrland, Ketziner Straße 31
c im OT Fahrland – Träger:
„Treffpunkt Fahrland“ e.V.
1.3.
Kita
„Am Storchennest“, Am Geiselberg 12 im OT Golm - Träger Brandenburgische Sportjugend
1.4.
Kita
„Seepferdchen“, Hauptstraße 19 im OT Marquardt – Träger: Fröbel e.V.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den o.g. Trägern die Überleitungsverhandlungen
zu führen. Bei den Verhandlungen mit den freien Trägern soll die Verwaltung
darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch
Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt bleiben.
3.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O
und § 50 BMT-G-O gegenüber den Beschäftigten auszusprechen, die dem Übergang
ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen,
soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der
Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt
werden kann.
Die in den
Anlagen genannten Zuschüsse sind die Obergrenzen der Finanzierung der o.g.
Kitas in freier Trägerschaft für 2005.
Anmerkung:
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.11.2004 beschlossen, den
Punkt
1.3 nicht abzustimmen und im Punkt 2, das letzte Wort durch „bleiben“ zu
ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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