17.11.2004 - 19 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Zusätze:
- GB 4
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 17.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr John
bringt die DS 04/SVV/0830 ein.
In der
Diskussion werden Fragen zu den finanziellen Auswirkungen, insbesondere zu
den Fragen:
- Was
passiert, wenn die erhofften Einnahmen durch Personalabbau nicht geschafft
werden, inwieweit sind dann Grundstücksveräußerungen vorgesehen?
-
Inwieweit besteht ein Zusammenhang zur Bauholding? Überführung?
Herr John
erklärt hinsichtlich der Frage, muss Vermögen veräußert werden, um die
Wirtschaftlichkeit zu sichern, dass dieses nicht vorgesehen ist, es sei denn,
ein Objekt wird geschlossen.
Das
Liegenschaftsamt hat bisher Vermögen veräußert. Dieses wird auch so bleiben.
Die Erlöse fließen in den Haushalt der Stadt. Eine Konkurrenz z. Bauholding
sieht Herr John nicht.
Zur Frage
der Schulden, versichert Herr
John, dass diese planmäßig getilgt werden.
Herr
Schüler bittet Herrn Exner um Bestätigung, dass der Eigenbetrieb „KIS“ nicht in
die Bauholding übergeht.
Herr
Exner legt dar, dass wenn dieses Vorhaben so gewollt gewesen wäre, man sich für
eine andere Rechtsform entschieden hätte.
Herr
Krause hält es für sinnvoll, wenn das Rechnungsprüfungsamt im 1. Jahr die
Arbeit des Eigenbetriebes begleitet.
Herr
Schröder fragt nach, warum der Luftschiffhafen rausgenommen wurde.
Herr John
erklärt, dass es diesbezüglich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Frau
Fischer,
Beigeordnete
des Geschäftsbereiches 2, gibt, die dazu informieren wird.
Herr
Ofscarik bestätigt die Ausklammerung und erklärt, dass eine Information im
Februar 2005 erfolgen wird.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005
2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam
3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“
Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.
Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.
4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der Landeshauptstadt Potsdam.
Anlagen zur Vorlage
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