17.11.2004 - 19 Gründung des Eigenbetriebes "Kommunaler Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr John bringt die DS 04/SVV/0830 ein.

 

In der Diskussion werden Fragen zu den finanziellen Auswirkungen, insbesondere zu den    Fragen:

- Was passiert, wenn die erhofften Einnahmen durch Personalabbau nicht geschafft werden, inwieweit sind dann Grundstücksveräußerungen vorgesehen?

- Inwieweit besteht ein Zusammenhang zur Bauholding? Überführung?

 

Herr John erklärt hinsichtlich der Frage, muss Vermögen veräußert werden, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern, dass dieses nicht vorgesehen ist, es sei denn, ein Objekt wird geschlossen.

Das Liegenschaftsamt hat bisher Vermögen veräußert. Dieses wird auch so bleiben. Die Erlöse fließen in den Haushalt der Stadt. Eine Konkurrenz z. Bauholding sieht Herr John nicht.

Zur Frage der Schulden, versichert Herr  John, dass diese planmäßig getilgt werden.

 

Herr Schüler bittet Herrn Exner um Bestätigung, dass der Eigenbetrieb „KIS“ nicht in die Bauholding übergeht.

 

Herr Exner legt dar, dass wenn dieses Vorhaben so gewollt gewesen wäre, man sich für eine andere Rechtsform entschieden hätte.

 

Herr Krause hält es für sinnvoll, wenn das Rechnungsprüfungsamt im 1. Jahr die Arbeit des Eigenbetriebes begleitet.

 

Herr Schröder fragt nach, warum der Luftschiffhafen rausgenommen wurde.

Herr John erklärt, dass es diesbezüglich eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Frau Fischer,

Beigeordnete des Geschäftsbereiches 2, gibt, die dazu informieren wird.

 

Herr Ofscarik bestätigt die Ausklammerung und erklärt, dass eine Information im Februar 2005 erfolgen wird.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die Errichtung des Eigenbetriebes „Kommunaler Immobilienservice“ der Landeshauptstadt Potsdam zum 01.01.2005

 

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“ der Landeshauptstadt Potsdam

 

3. Die Zuordnung von Vermögen an den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilien Service“

 

Dem Eigenbetrieb werden die in der Anlage aufgeführten Liegenschaften mit einem Wert von insgesamt rund 327 Mio. € zugeordnet.

 

Das Stammkapital wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

4. Die Bildung eines Werksausschusses gemäß § 8 Abs. 1 der EigV und § 4 Abs. 2 Ziff. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunaler Immobilen Service“ der  Landeshauptstadt Potsdam.

 

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Abstimmungsergebnis:                               4/0/5

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die Drucksache 04/SVV/0830 der Stadtverordneten-versammlung zur Beschlussfassung.

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Anlagen zur Vorlage