01.12.2004 - 4.1 Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.
Ergänzungsantrag:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, beantragt:
Der Beschlusstext
wird um einen Punkt 4 ergänzt:
Die
überbaubare Gebäudefläche mit der Höhenfestsetzung OK 60,5 m in GE2 soll nicht
höher sein als 52 m über NN. Ein Ausgleich der Fläche ist im verbleibenden Teil
von GE2 und GE1 unterzubringen.
Nach
2 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Bretz, Fraktion CDU, beantragt:
Schluss
der Debatte.
Abstimmung:
Der
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Abstimmung:
Der
o. g. Ergänzungsantrag wird
mit
14 Ja-Stimmen,
bei
30 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt:
- Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr.
37 B „Babelsberger Straße“ gemäß § 2 Abs. 2 i.V.m. § 2 Abs. 4 BauGB (s.
Anlage 1)
- öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger
Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie
- Ergänzung und Änderung des
Flächennutzungsplans „Bereich Babelsberger Straße“ im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 37 B „Babelsberger Straße“ im Parallelverfahren gemäß §
8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s.
Anlagen 1 und 3).