01.12.2004 - 4.2 Bildung eines Unternehmensverbundes im Bereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Servicebereich Finanzen und Berichtswesen
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Mit den
„Stellungnahmen der Ausschüsse“ wurde den Stadtverordneten ein Austauschblatt
(Anlage 2) mit einem von der Verwaltung modifizierten Beschlusstext sowie einer Ergänzung
der Begründung ausgereicht, dem der Hauptausschuss zugestimmt hat. In dieser
Textfassung hat auch die vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfohlene
Ergänzung in der 2. Zeile des Punktes 2 um das Wort „sollen“
Berücksichtigung gefunden.
Namens
der Fraktion PDS erklärt der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, dass sich damit
die von seiner Fraktion beantragten Änderungen erledigt haben.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die mit
Stadtentwicklung, -sanierung, Bau- und Wohnungswesen befassten Gesellschaften
der Landeshauptstadt Potsdam werden zukünftig zu einem Unternehmensverbund
zusammengefasst.
2. Einbezogen werden sollen
die Anteile der Landeshauptstadt Potsdam an den Unternehmen
- Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (GEWOBA)
- Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
- Sanierungsträger Potsdam Gesellschaft der behutsamen
Stadterneuerung mbH
- Terraingesellschaft Neu-Babelsberg AG i.L.
einschließlich ihrer
Tochtergesellschaften. Für die zentralen Sparten wird eine Dachgesellschaft
gebildet (Bau- und Wohnungsservice GmbH).
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
die entsprechenden Verträge vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung
zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im März 2005 einen
Zwischenbericht zu geben, der insbesondere angibt,
- welche
Aufgaben in der Dachgesellschaft erledigt werden sollen,
- welche
Unternehmensaufgaben bei den Einzelgesellschaften verbleiben sollen,
- welche
Zielstruktur eines Unternehmensverbundes sich daraus ergibt,
- mit welchem wirtschaftlichen Nutzen für
den Unternehmensverbund und für die
Landeshauptstadt gerechnet werden kann und
- wie demzufolge die der
Stadtverordnetenversammlung vorzulegenden Verträge zu gestalten sind.
5. Die Bildung des
Unternehmensverbundes soll spätestens zum 01.01.2006 wirksam werden.