01.12.2004 - 6.22 Erhaltungssatzung "Drewitzer Straße Nord" und Z...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtplanung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Erhaltungssatzung „Drewitzer Straße Nord“ wird gemäß § 172 BauGB beschlossen, die Begründung wird gebilligt (s. Anlage 1), und dem dazugehörigen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Erhaltung baulicher Anlagen auf den Grundstücken Drewitzer Straße 3 bis 22 wird zugestimmt (s. Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.