01.12.2004 - 6.31 Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und -s...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Dr. Müller namens des Jugendhilfeausschusses eingebracht – mit folgender Ergänzung des Beschlusstextes:

 

Nach dem ersten Satz ist einzufügen:

Dabei ist das Prinzip der sozialräumlichen Planung zur Arbeitsgrundlage aller Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung zu erheben.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Schüler beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Vor dem letzten Absatz ist einzufügen:

Dabei ist zu prüfen, ob über Förderprogramme eine unabhängige Moderation dieses Prozesses möglich ist.

 

 

In der Diskussion empfiehlt der Oberbürgermeister Herr Jakobs, das Prinzip der sozialräumlichen Planung zur Arbeitsgrundlage aller in diesem Zusammenhang wichtigen Bereiche zu erheben.

Diese Empfehlung wird vom Antragsteller übernommen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 79 Ziff. 1,2 und § 80 SGB VIII in der Stadt Potsdam ein Projekt einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung und -steuerung mit dem Ziel der geschäftsbereichsübergreifenden Vernetzung zu entwickeln und umzusetzen. Dabei ist das Prinzip der sozialräumlichen Planung zur Arbeitsgrundlage aller in diesem Zusammenhang wichtigen Bereiche der  Stadtverwaltung zu erheben.

 

Dabei ist zu prüfen, ob über Förderprogramme eine unabhängige Moderation dieses Prozesses möglich ist.

 

Die erste Berichterstattung soll im April 2005 im Jugendhilfeausschuss und im Mai 2005 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.