01.12.2004 - 6.31 Sozialraumorientierte Jugendhilfeplanung und -s...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.31
- Zusätze:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Vorlage wird von der Stadtverordneten Dr. Müller namens des
Jugendhilfeausschusses eingebracht – mit folgender Ergänzung des
Beschlusstextes:
Nach
dem ersten Satz ist einzufügen:
Dabei
ist das Prinzip der sozialräumlichen Planung zur Arbeitsgrundlage aller
Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung zu erheben.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schüler beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Vor
dem letzten Absatz ist einzufügen:
Dabei ist zu prüfen, ob über Förderprogramme eine unabhängige Moderation dieses Prozesses möglich ist.
In
der Diskussion empfiehlt der Oberbürgermeister Herr Jakobs, das Prinzip
der sozialräumlichen Planung zur Arbeitsgrundlage aller in diesem
Zusammenhang wichtigen Bereiche zu erheben.
Diese
Empfehlung wird vom Antragsteller übernommen.
Abstimmung:
Die
von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß § 79 Ziff. 1,2 und § 80 SGB VIII in
der Stadt Potsdam ein Projekt einer sozialräumlichen Jugendhilfeplanung und
-steuerung mit dem Ziel der geschäftsbereichsübergreifenden Vernetzung zu
entwickeln und umzusetzen. Dabei ist das Prinzip der sozialräumlichen Planung
zur Arbeitsgrundlage aller in diesem Zusammenhang wichtigen Bereiche der Stadtverwaltung zu erheben.
Dabei
ist zu prüfen, ob über Förderprogramme eine unabhängige Moderation dieses
Prozesses möglich ist.
Die erste Berichterstattung soll im April 2005 im
Jugendhilfeausschuss und im Mai 2005 in der Stadtverordnetenversammlung
erfolgen.