15.12.2004 - 2 Finanzierung Kulturstandort
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 15.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- vertagt
Der Oberbürgermeister informiert über einen Antrag auf
Rederecht des Waschaus e.V., vertreten durch Herrn Wegener, zu diesem
Tagesordnungspunkt. Gegen die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein
Widerspruch.
Anschließend
erläutert Frau Fischer anhand visueller Darstellung die Gesamtkalkulation für
Betrieb und Marketing in der Schiffbauergasse, so die Kalkulation und Sicherung
der Infrastruktur ZKS nach geplanter Baufertigstellung und tatsächlicher
Innutzungsnahme und die zusammengefassten Businesspläne für die Kulturträger
2007 - 2011. Für die genaue Ermittlung gebäudebezogener, technischer
Verbrauchs- und Betriebskosten für eine entsprechende Nutzung und den Nachweis
der Auskömmlichkeit wurde im August d.J. ein entsprechendes Gutachten
vorgelegt.
Frau
Fischer betont, dass zur Etablierung des Standortes nicht nur organisatorische
und finanzielle, sondern auch steuerrechtliche + förderrechtliche Fragen zu
klären seien. Im Joure-Fixe beim Oberbürgermeister werden erste Betriebskonzepte
und Kalkulationen im Januar 2005 für die Schiffbauergasse vorgelegt.
Herr Wegener drückt im Rahmen der Wahrnehmung seines
Rederechts das Unverständnis der freien Träger zum Antrag der Fraktion
BürgerBündnis aus. Frau Bankwitz
betont, dass sie dafür Verständnis habe und mit dem Antrag nicht die Arbeit der freien Träger abgewertet
werden solle; er sei positiv gemeint. Die Stadt übernehme Verantwortung, 15
Jahre soziokulturelle Leistung zu erbringen, was eine hohe Anforderung an die
Inhalte, aber auch die Finanzierung stelle. Zu einer seriösen Planung gehöre
nach ihrer Meinung auch die Planung der Folgekosten – eine „chaotische
Haushaltsführung“ nutze keinem. Die Stadtverordneten seien bisher nicht davon
ausgegangen, dass sich die Summe letztlich fast verdoppeln werde. Ebenso war
bislang nicht bekannt, dass bereits Ende August das Gutachten mit den
entsprechenden Zahlen vorlag – zu einem Zeitpunkt, wo die
Investitionsentscheidung lange gefallen war. Wären die Deckungslücken früher
bekannt gewesen, wäre die Entscheidung vielleicht anders getroffen worden.
Somit haben der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung die Investition
beschließen lassen, ohne die konkreten Betriebskosten zu kennen. Für sie stelle
sich die Frage, wie die Verwaltung das einsparen wolle.
Der
Oberbürgermeister verweist auf den Beschluss der StVV 03/SVV/0722, in dem
bereits auf den hohen Kostenanteil und die Notwendigkeit, diesen zu reduzieren,
verwiesen wurde. Er empfiehlt Frau
Bankwitz, den Antrag nochmals bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 23.
Februar 05 zurückzustellen, da die konkreten Kosten fehlen, was sicher
beklagenswert sei. So könne die Verwaltung die Betreibermodelle prüfen, um die
wirklichen Gesamtkosten zu kennen und die steuerrechtlichen Fragen zu klären.
Ziel müsse sein, die Zuschüsse der Stadt so gering wie möglich zu halten.
Herr Bretz
betont in seinen Ausführungen, dass hier Verbindlichkeiten benötigt und der
Standort mit Leben erfüllt werden müsse. Auch er sehe einen hohen
Klärungsbedarf.
Herr
Schubert spricht sich für die Zurückstellung aus und bittet die Verwaltung, bei
Feststellung eines höheren Kostenanteils konkrete Deckungsquellen zu benennen.
Gegen die
Zurückstellung des Antrages bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. Februar
2005 erhebt sich kein Widerspruch.