15.12.2004 - 2 Finanzierung Kulturstandort

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister informiert über einen Antrag auf Rederecht des Waschaus e.V., vertreten durch Herrn Wegener, zu diesem Tagesordnungspunkt. Gegen die Erteilung des Rederechts erhebt sich kein Widerspruch.

 

Anschließend erläutert Frau Fischer anhand visueller Darstellung die Gesamtkalkulation für Betrieb und Marketing in der Schiffbauergasse, so die Kalkulation und Sicherung der Infrastruktur ZKS nach geplanter Baufertigstellung und tatsächlicher Innutzungsnahme und die zusammengefassten Businesspläne für die Kulturträger 2007 - 2011. Für die genaue Ermittlung gebäudebezogener, technischer Verbrauchs- und Betriebskosten für eine entsprechende Nutzung und den Nachweis der Auskömmlichkeit wurde im August d.J. ein entsprechendes Gutachten vorgelegt.

 

Frau Fischer betont, dass zur Etablierung des Standortes nicht nur organisatorische und finanzielle, sondern auch steuerrechtliche + förderrechtliche Fragen zu klären seien. Im Joure-Fixe beim Oberbürgermeister werden erste Betriebskonzepte und Kalkulationen im Januar 2005 für die Schiffbauergasse vorgelegt.

 

 

Herr Wegener drückt im Rahmen der Wahrnehmung seines Rederechts das Unverständnis der freien Träger zum Antrag der Fraktion BürgerBündnis aus.  Frau Bankwitz betont, dass sie dafür Verständnis habe und mit dem Antrag nicht die  Arbeit der freien Träger abgewertet werden solle; er sei positiv gemeint. Die Stadt übernehme Verantwortung, 15 Jahre soziokulturelle Leistung zu erbringen, was eine hohe Anforderung an die Inhalte, aber auch die Finanzierung stelle. Zu einer seriösen Planung gehöre nach ihrer Meinung auch die Planung der Folgekosten – eine „chaotische Haushaltsführung“ nutze keinem. Die Stadtverordneten seien bisher nicht davon ausgegangen, dass sich die Summe letztlich fast verdoppeln werde. Ebenso war bislang nicht bekannt, dass bereits Ende August das Gutachten mit den entsprechenden Zahlen vorlag – zu einem Zeitpunkt, wo die Investitionsentscheidung lange gefallen war. Wären die Deckungslücken früher bekannt gewesen, wäre die Entscheidung vielleicht anders getroffen worden. Somit haben der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung die Investition beschließen lassen, ohne die konkreten Betriebskosten zu kennen. Für sie stelle sich die Frage, wie die Verwaltung das einsparen wolle.

 

Der Oberbürgermeister verweist auf den Beschluss der StVV 03/SVV/0722, in dem bereits auf den hohen Kostenanteil und die Notwendigkeit, diesen zu reduzieren, verwiesen wurde.  Er empfiehlt Frau Bankwitz, den Antrag nochmals bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. Februar 05 zurückzustellen, da die konkreten Kosten fehlen, was sicher beklagenswert sei. So könne die Verwaltung die Betreibermodelle prüfen, um die wirklichen Gesamtkosten zu kennen und die steuerrechtlichen Fragen zu klären. Ziel müsse sein, die Zuschüsse der Stadt so gering wie möglich zu halten.

 

Herr Bretz betont in seinen Ausführungen, dass hier Verbindlichkeiten benötigt und der Standort mit Leben erfüllt werden müsse. Auch er sehe einen hohen Klärungsbedarf.

Herr Schubert spricht sich für die Zurückstellung aus und bittet die Verwaltung, bei Feststellung eines höheren Kostenanteils konkrete Deckungsquellen zu benennen.

 

Gegen die Zurückstellung des Antrages bis zur Sitzung des Hauptausschusses am 23. Februar 2005 erhebt sich kein Widerspruch.

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Abstimmungsergebnis: