14.12.2004 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 101...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fachbereich Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 14.12.2004
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt
die Vorlage ein und erläutert, dass die Stadt im Jahr 2001 die Garagenflächen
in Babelsberg an die POLO Beteiligungsgesellschaft mbH veräußert hat. Die POLO
möchte diese Fläche zu einem Standort Wohnen entwickeln. Im
Bebauungsplanverfahren sind die Fragen zur Erschließung des Geländes, die
Sicherstellung der Zuwegung zu dem benachbarten Spielplatz und die
Berücksichtigung des denkmalgeschützten Bestandes an der Paul-Neumann-Straße zu
klären. Mit diesem Beschluss wird dem Wunsch der POLO über den Verkauf hinaus
eine politische Bekräftigung zu erhalten, nachgekommen.
Herr Jäkel nimmt Bezug auf die vorhandenen Garagenstandorte
und erkundigt sich nach dem Stand der Verhandlungen mit der POLO. Hier erbittet
Herr Jäkel in der nächsten Sitzung des SB-Ausschusses konkrete Informationen zu
erhalten.
Die Verwaltung signalisiert, dass der Eigentümer die POLO
ist und man dort nachfragen werde (Information siehe Anlage). Die POLO sei an
der Verwertung interessiert, auch an der Mitfinanzierung der Planung.
Frau Bankwitz macht deutlich, dass die Garagenfrage mehr ein
Thema für die Behandlung im Sozialausschuss sei und man sich hier mehr auf
bauausschussrelevante Themen konzentrieren sollte.
Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Einordnung in Priorität
2 und drückt seine Erwartung aus, dass es keine unterschiedliche Behandlung von
Verfahren geben wird, die in diese Prioritätsstufe eingeordnet sind.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 101
„Paul-Neumann-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom
07.03.2001 (DS 01/059/2), ergänzt und aktualisiert mit dem Beschluss zur
Prioritätenfestlegung vom 31.03.2004 (DS 03/SVV/0897), durchzuführen (s.
Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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