20.01.2005 - 4 Straßenreinigungsgebühren
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion PDS gemeinsame Behandlung mit der DS 04/SVV/0733
- Datum:
- Do., 20.01.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Kluge weist darauf
hin, dass in der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2004 die Straßenreinigungssatzung
beschlossen und die Straßenreinigungsgebührensatzung von der Tagesordnung
genommen wurde. Die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde dann in der Sitzung
des Finanzausschusses durch die Verwaltung zurückgezogen.
Sie macht
darauf aufmerksam, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung von 2004 nach wie
für Gütigkeit besitzt.
Herr
Jäkel bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Herr Bretz weist darauf hin, dass eine Kappungsgrenze gegen das Kommunalabgabengesetz verstoßen würde. Ein derartiger Beschluss wäre durch den Oberbürgermeister zu beanstanden.
Er schlägt vor, in einer der nächsten Sitzungen des OU-Ausschusses im nichtöffentlichen Teil die Gebühren der STEP genauer zu beleuchten.
Frau Kluge macht deutlich, dass es selbstverständlich ist, alle Beschwerden schnellstmöglich abzuarbeiten. Derzeit wurden ca. 1200 von 4000 Briefen beantwortet.
Sie betont, dass Punkt 2 des Antrages rechtswidrig ist.
Frau Kluge weist auf den Vertrag mit der STEP von 1991 hin. Die STEP muss wirtschaftlich arbeiten. Im Sommer werden Zahlen vorliegen, die eine Echtabrechnung enthalten.
Herr Bretz empfiehlt, als Ausschuss eine Prämisse zu formulieren, die als Grundlage für eine neue Gebührensatzung dient.
Frau Müller macht ebenfalls die Wirtschaftlichkeit der STEP deutlich. Sie informiert, dass die STEP im April 2005 im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses die Kalkulation offen legen wird.
Sie betont, dass der erste Punkt des Antrages für die Verwaltung selbstverständlich ist. Hierzu erfolgt auch regelmäßig Bericht im Hauptausschuss.
Der zweite Punkt des Antrages ist rechtlich nicht möglich. Dies widerspricht dem Gleichbehandlungsprinzip. Hier kann lediglich bei Härtefällen eine Einzelfallentscheidung getroffen werden.
Der dritte Punkt des Antrags wurde bereits durch die Verwaltung erledigt.
Eine Transparenz gegenüber dem Bürger wird erfolgen.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt,
-
die
zahlreichen bei der Verwaltung eingegangenen Beschwerden über die Berechnung
der Straßenreinigung systematisch prüfen zu lassen,
-
durch
geeignete Maßnahmen Gebührenerhöhungen auf mehr als das Doppelte
auszuschließen, wenn es sich dabei um Erhöhungen um mehr als 50 Euro handelt,
-
die
Geeignetheit des Berechnungsverfahrens (Quadratwurzel, Grundgebühr) als
Berechnungsmaßstab zu prüfen.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist monatlich zu informieren.