02.02.2005 - 10 Straßenreinigungsgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Bretz namens der Fraktionen CDU, SPD und BürgerBündnis eingebracht.

 

 

In der Diskussion zu den von der Fraktion PDS sowie von den Fraktionen CDU, SPD und BürgerBündnis eingereichten Dringlichkeitsanträgen unterbreitet der Stadtverordnete Jäkel einen Verfahrensvorschlag zur Formulierung eines Beschlusstextes,  in dem die von den Fraktionen bzw. vom Stadtverordneten Arndt, F.D.P, beantragten Vorschläge berücksichtigt werden und der folgenden Wortlaut hat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird vor dem Hintergrund der fortwährenden Kritik an der Straßenreinigungsgebührensatzung beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung  schnellstmöglich - das heißt, möglichst zur Stadtverordnetenversammlung am 2. März 2005 -  einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie die bestehende Straßen-reinigungsgebührensatzung vom 14. Juni 2004 (Amtsblatt 14/2004, S. ¾ vom 01. Juli 2004), in ein gerechtfertigtes Gebührenerhebungs- und Gebührenverteilungsverfahren überführt werden kann. Dabei soll ein Kostendeckungsgrad von rund 74 % der Gesamtkosten sichergestellt werden. Zusätzlich ist die Möglichkeit zu prüfen, die noch unvermessenen Grundstücke bis April 2005 durch einen Dritten und zu dessen Lasten zu vermessen. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Härtefallklausel in die Satzung zu prüfen. Hierzu sind mögliche Vorschläge zu unterbreiten. In die Erarbeitung des Vorschlages sind die Potsdamer Interessenverbände der Grundstückseigentümer und der Wohnungsunternehmen sowie die Mietervereine einzubeziehen. Es wird vorgeschlagen, die Umlage zu einem Teil nach Grundstücksfrontmetern und Reinigungsklassen und zu einem anderen Teil nach Zahl der Einwohner (bzw. Einwohnergleichwerten) festzusetzen. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Sitzung am 2. März schriftlich über die Details des Vertrages von 1991 mit STEP, den Kenntnissen der Stadtverwaltung über die Kostenkalkulation der STEP und die Ergebnisse seiner Bemühungen mit der STEP zu einem kostengünstigen Vertrag bzw. zu einer Klausel, die den Ausstieg 2006 ermöglicht, zu berichten.’.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion PDS, beantragt:

 

Das Wort „schnellstmöglich“ ist durch „bis zum Mai 2005“ zu ersetzen.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Jäkel, Fraktion PDS vorgeschlagene  Textfassung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung der Dringlichkeitsanträge zur Straßenreinigungsgebührensatzung wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen.

Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird vor dem Hintergrund der fortwährenden Kritik an der Straßenreinigungsgebührensatzung beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie die bestehende Straßenreinigungsgebührensatzung in ein gerechtfertigtes Gebührenerhebungs- und Gebührenverteilungsverfahren überführt werden kann. Dabei soll ein Kostendeckungsgrad von rund 74 Prozent der Gesamtkosten sichergestellt werden.

 

Zusätzlich ist die Möglichkeit zu prüfen, dass die noch unvermessenden Grundstücke bis April 2005 durch einen Dritten und zu dessen Lasten vermessen werden. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Möglichkeit der Einführung einer Härtefallklausel im Rahmen des individuellen Verwaltungsermessens in die Straßen-reinigungsgebührensatzung zu prüfen, hierzu sind ggf. mögliche Formulierungsvorschläge zu unterbreiten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.