08.02.2005 - 3.3.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
vertagt
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hier: Redaktionelle Änderungen – siehe ausgereichte Tischvorlage

 

Herr Goetzmann betont, dass es sich hier nur um 3 redaktionelle Änderungen handelt, die erforderlich sind, wenn alles  „sauber“ sein soll.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Bedenken und Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ mit vereinfachter Änderung  zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes, sowie zur erneuten öffentlichen Auslegung im Bereich Trebbiner Straße entsprechend Anlage 1 und 1a und b entschieden.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 51-1 „Am Silbergraben“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

 

3.      Die Ergänzung des Flächennutzungsplanes „Ergänzungsbereich Trebbiner Straße“ wird beschlossen, der dazugehörige Erläuterungsbericht wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage