17.02.2005 - 3 Erfassung und Mitteilung von nicht erbrachten L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 17.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zurückgezogen
Herr
Kruschat bringt die
Drucksache ein und begründet diese.
Frau
Geywitz fragt, ob
die nicht erbrachten Leistungen erfasst werden. Wenn ja, was geschieht mit der
Erfassung.
Herr
Jäkel erklärt, dass
dies von der STEP exakt erfasst wird. Es gibt bei der STEP einen lückenlosen
Nachweis, welcher der Stadtverwaltung übergeben wird.
Frau
Kluge weist darauf
hin, dass es sich hier um Gebühren handelt. Diese werden anhand der Vorkalkulation
errechnet.
Wenn über
einen längeren Zeitraum keine Reinigungsleitungen erbracht werden, erfolgt die
Erstattung der Gebühren.
Die nicht
erbrachten Leistungen fließen in die Nachkalkulation ein.
Herr Dr.
Grittner stellt fest, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.
Herr
Kruschat zieht den
Antrag zurück.