17.02.2005 - 3 Erfassung und Mitteilung von nicht erbrachten L...

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Kruschat bringt die Drucksache ein und begründet diese.

 

Frau Geywitz fragt, ob die nicht erbrachten Leistungen erfasst werden. Wenn ja, was geschieht mit der Erfassung.

 

Herr Jäkel erklärt, dass dies von der STEP exakt erfasst wird. Es gibt bei der STEP einen lückenlosen Nachweis, welcher der Stadtverwaltung übergeben wird.

 

Frau Kluge weist darauf hin, dass es sich hier um Gebühren handelt. Diese werden anhand der Vorkalkulation errechnet.

Wenn über einen längeren Zeitraum keine Reinigungsleitungen erbracht werden, erfolgt die Erstattung der Gebühren.

Die nicht erbrachten Leistungen fließen in die Nachkalkulation ein.

 

Herr Dr. Grittner stellt fest, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

Herr Kruschat zieht den Antrag zurück.

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