22.02.2005 - 3.1.2 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 51-1 "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zum Geschäftsgang (Rücküberweisung aus der SVV) konstatiert der Vorsitzenden auf Basis der unter TOP 3.1.1 geführten Diskussion, dass

-          eine Verschiebung von einzelnen Baufenstern ohne Vergrößerung der maximal bebaubaren Fläche für die BI nicht von Interesse ist,

-          der Verzicht des Ausschluss von Tankstellen in seinen Vor- und Nachteilen von der Verwaltung so stichhaltig dargestellt worden ist, dass keine Änderungsanträge gestellt wurden.

 

Somit liegt die Drucksache 04/SVV/0928 in unveränderter Form vor, zu der der Ausschuss schon ein Votum in der Sitzung vom 14.12.04 abgegeben hat. Eine erneute Abstimmung erübrigt sich deshalb. Die Mitglieder des Ausschusses schließen sich dieser Auffassung an.

 

Herr Goetzmann erinnert an die bereits in der vergangenen Ausschusssitzung ausgereichten notwendigen redaktionellen Änderungen.

 

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Abgabe des Votums erfolgte bereits in der Sitzung des SB-Ausschusses am 14.12.2004

 

 

jetzt nur noch Abgabe des Votums zu nachfolgenden redaktionellen Änderungenen:

 

 

  1. In der textliche Festsetzung Nr. 32 ist ein Schreibfehler zu korrigieren. So ist auf den  Seiten 34  und 75 der Begründung und in der Planzeichnung im dritten Anstrich die Formulierung „§ 10 der Brandenburgischen Bauordnung“ durch „§ 6 Abs.10 der Brandenburgischen Bauordnung“ zu ersetzen.
  2. In der Planzeichenerklärung ist bei der Erklärung des Planzeichens „Flächen für Versorgungseinrichtungen“ in der Angabe der dazugehörigen Rechtsgrundlagen die Formulierung „§ 9 Abs.1 Nr .12 und 14  der Wortlaut „und 14“ zu streichen.
  3. In der Planzeichenerklärung ist des weiteren  unter  Maß der baulichen Nutzung bei der Erläuterung zu „IIG   die Nummer der textlichen Festsetzung mit  31“ zu ergänzen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                        6

Nein-Stimmen:                        0

Stimmenthaltungen:                        2

 

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Anlagen zur Vorlage