08.02.2005 - 3.5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert, dass die Stadtverordnetenversammlung am 07.02.05 zugestimmt hat, die DS 05/SVV/0031, 05/SVV/0032 und 05/SVV/0061 schon im SB-Ausschuss zu behandeln

 

 

 

 

Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung im Mai 2003 den Satzungsbeschluss gefasst. Durch die Aufsichtsbehörde gab es Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Belanges. Zur gleichen Zeit ist die neue Bauordnung in Kraft getreten, die Dachgeschoss als Vollgeschoss ansieht.

Der Bürgershof konnte ausgeklammert werden. Die zweite öffentliche Auslegung ist erfolgt.

 

Herr Kümmel stellt eine Frage zur Wannseestraße, die von Herrn Goetzmann beantwortet wird.

 

Herr Lehmann möchte der Verwaltung ein Lob aussprechen, zur Entscheidung den Bürgershof herauszunehmen, die Entwicklung des Bürgershofs ist wunderbar.

 

Herr Kümmel hat eine Nachfrage zur Ausweisung als privater Grünfläche (an Grundstücken wo Griebnitzsee steht). Herr Goetzmann erläutert, dass es hier kein Ziel der öffentlichen Durchwegung gibt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ (DS 03/SVV/0296) wird aufgehoben.

 

2.       Die mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine veränderte Entscheidung getroffen wird.

 

3.        Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 92 „Klein Glienicke“ entschieden (Anlage 1, 1 a und 1 b).

 

4.       Der Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird in der so geänderten Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                  6

Nein-Stimmen                0

Enthaltungen:                1