08.02.2005 - 3.5 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Kle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Zusätze:
- Verfasser : FB Stadtplanung und Bauordnung Verfasser 2: Frau Britz, Tel. 2521
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.02.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Dr.
von Kuick-Frenz informiert, dass die Stadtverordnetenversammlung am 07.02.05
zugestimmt hat, die DS 05/SVV/0031, 05/SVV/0032 und 05/SVV/0061 schon im
SB-Ausschuss zu behandeln
Herr
Goetzmann bringt die Vorlage ein. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der
Sitzung im Mai 2003 den Satzungsbeschluss gefasst. Durch die Aufsichtsbehörde
gab es Vorbehalte bezüglich der Abwägung eines im Rahmen der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Belanges. Zur gleichen Zeit ist die neue Bauordnung in
Kraft getreten, die Dachgeschoss als Vollgeschoss ansieht.
Der
Bürgershof konnte ausgeklammert werden. Die zweite öffentliche Auslegung ist
erfolgt.
Herr Kümmel
stellt eine Frage zur Wannseestraße, die von Herrn Goetzmann beantwortet wird.
Herr
Lehmann möchte der Verwaltung ein Lob aussprechen, zur Entscheidung den
Bürgershof herauszunehmen, die Entwicklung des Bürgershofs ist wunderbar.
Herr Kümmel
hat eine Nachfrage zur Ausweisung als privater Grünfläche (an Grundstücken wo
Griebnitzsee steht). Herr Goetzmann erläutert, dass es hier kein Ziel der
öffentlichen Durchwegung gibt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der durch die Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2003 gefasste Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ (DS 03/SVV/0296) wird aufgehoben.
2.
Die
mit der Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss getroffene Abwägungsentscheidung
der Stadtverordnetenversammlung über die Anregungen der Bürger und die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92 „Klein
Glienicke“ wird erneut bestätigt, soweit nicht mit diesem Beschluss eine
veränderte Entscheidung getroffen wird.
3.
Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6
BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr.
92 „Klein Glienicke“ entschieden (Anlage 1, 1 a und 1 b).
4.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird in der so geänderten Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(Anlage 2).