02.03.2005 - 6.35 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Behandlung der Tagesordnungspunkte 6.35, 6.36 und 6.37 erfolgt gemeinsam.

 

Die Vorlagen werden von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der DS 05/SVV/0126, 05/SVV/0127 und 05/SVV/0128  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0126,  05/SVV/0127 und 05/SVV/0128  in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage