08.03.2005 - 3.2 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Einleitend wird durch Frau Dr. von Kuick-Frenz informiert,
dass ab Juni 2006 bei den B-Plänen, die bis dahin nicht abgeschlossen worden
sind, parallel begleitende Umweltprüfungen notwendig werden. Die Verwaltung
bemüht sich daher, alle laufende B-Plan Verfahren zügig abzuschließen.
Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) erläutert an Hand
eines Übersichtsblattes die Lage dieses B-Planes und auch zu den zwei folgenden
Vorlagen (B-Plan 90 und 98). Hier gibt es keine wesentliche Neuordnung der
dortigen Verhältnisse. Aufgabe der B-Pläne sei es, die vorgefundenen
Verhältnisse festzuschreiben, Eingreifen bei der Regelung zwischen Wohnen und
Gewerbe.
Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer zum B-Plan 89
„Gewerbegebiet Gartenstraße – Ost“ geht Frau Baumgart ein, so u.a.
-
Erläuterung
der textlichen Festsetzung S. 27, hier 1.2 Zulässigkeit u.a. Anlagen für
kirchliche Zwecke und Vergnügungsstätten
-
Rückfrage
zu der textlichen Festsetzung S. 27, hier 1.3 – Zusicherung der Verwaltung, die
Aufstellung der genehmigungspflichtigen Anlagen (die im Gewerbegebiet entspr.
Pkt. 1.3 nicht zulässig wären) dem Protokoll beizufügen.
-
die Kompatibilität
der Werbeeinschränkungen mit der noch vorzulegenden Werbesatzung für den
Bereich Babelsberg ist lt. Verwaltung gegeben.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.89 „Gewerbegebiet
Gartenstraße - Ost“ wird gebilligt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 89 „Gewerbegebiet Gartenstraße - Ost“ wird gemäß § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
102,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
184,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
26 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1.004,8 kB
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
226,5 kB
|