08.03.2005 - 3.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung). Wesentliche Planinhalte sind:

-            die Sicherung und Entwicklung eines zusammenhängenden Gewerbegebietes entlang der Fritz-Zubeil-Straße,

-            die Sicherung und Entwicklung eines Mischgebietes südlich der Gartenstraße,

-            die Sicherung des vorhandenen Wohngebietes östlich des Mitteldamms,

-            die Sicherung des nördlichen Teils der Kleingartenanlage „Uns genügt´s“

-            die Fortführung des nördlich der Gartenstraße bereits fertiggestellten öffentlichen Grünzuges nach Süden

 

Auf Nachfrage wird nochmals bestätigt, dass eine Aufgabe der Kleingärten oder eines Teiles davon nicht vorgesehen ist. Bzgl. der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, hier bezogen auf de Standort Gartenstr. 37-39, teilt die Verwaltung mit, dass das dort ansässige Unternehmen eine Standortverlagerung vorsieht und deshalb keine Behinderung erfahren wird.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.98 „Mitteldamm - Nord“ wird gebilligt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm - Nord“  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               9

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           0

 

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Anlagen zur Vorlage