08.03.2005 - 3.4 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Baumgart
(Bereich Stadterneuerung). Wesentliche Planinhalte sind:
-
die Sicherung und
Entwicklung eines zusammenhängenden Gewerbegebietes entlang der
Fritz-Zubeil-Straße,
-
die Sicherung und
Entwicklung eines Mischgebietes südlich der Gartenstraße,
-
die Sicherung des
vorhandenen Wohngebietes östlich des Mitteldamms,
-
die Sicherung des
nördlichen Teils der Kleingartenanlage „Uns genügt´s“
-
die Fortführung des
nördlich der Gartenstraße bereits fertiggestellten öffentlichen Grünzuges nach
Süden
Auf Nachfrage wird nochmals bestätigt, dass eine Aufgabe der
Kleingärten oder eines Teiles davon nicht vorgesehen ist. Bzgl. der
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer, hier bezogen auf de Standort
Gartenstr. 37-39, teilt die Verwaltung mit, dass das dort ansässige Unternehmen
eine Standortverlagerung vorsieht und deshalb keine Behinderung erfahren wird.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.98 „Mitteldamm - Nord“ wird gebilligt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 98 „Mitteldamm - Nord“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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