22.03.2005 - 3.1 Einsatz von optischen Signalgebern in Fahrzeuge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Antrag wird durch Herrn Kümmel eingebracht.

 

Herr Putz (Behindertenvertreter) bat die Ausschussbetreuerin im Voraus folgenden Satz in das Protokoll aufzunehmen: „Es entbindet nicht von der Notwendigkeit optischer und akustischer Signalisierung.“

 

Herr Lange (Behindertenbeirat) macht darauf aufmerksam, dass die Bahnen bis zur Wende zusätzlich durch ein optisches Signal (Leuchten) auf ihre Abfahrt hingewiesen hatten. Nach der Wende ist dieses weggefallen, so dass für Fahrgäste mit Hörbehinderung ein plötzliches Losfahren der Fahrzeuge des ViP nicht erkennbar und damit sehr gefährlich sei.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz geht kurz auf die Gesetzeslage ein:

-          Novellierung des ÖPNV-Gesetzes Brdbg. zum 1.1.2005 – Stärkung der Belange der behinderten Menschen bei der Ausgestaltung des ÖPNV

-          Ersatz der Worte „Personen mit Mobilitätsbehinderung“ durch die Worte „Menschen mit Behinderungen“

-          Künftig sind bei der Planung und Gestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Leistungsangebotes im ÖPNV auch die Belange der sinnesbehinderten Menschen (Hör- und Sehbehinderung) zu berücksichtigen.

 

Herr Weiss (Geschäftsführer ViP) informiert kurz über die gegenwärtige Ausstattung der Fahrzeuge mit entsprechenden Signalen. Bei Ausschreibung von Neufahrzeugen wird durch den ViP, dem Antrag entsprechend, die akustische und optischer Signalgebung in die Lastenhefte aufgenommen werden. Auch geht Herr Weis auf die Möglichkeit zur Nachrüstung ein.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen durch den städtischen Verkehrsbetrieb ist darauf zu achten, dass die Busse und Bahnen sowohl über einen akustischen als auch einen optischen Signalgeber verfügen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               7

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:            0