17.03.2005 - 7 Fahrbahnüberquerung Grundschule 27

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Lehmann bringt den Antrag ein und begründet diesen.

Er fragt die Verwaltung, ob es Maßnahmen gibt, die hier möglich wären.

 

Frau Kluge informiert, dass im Rahmen der Schulwegsicherung eine jährliche Überprüfung durchgeführt wird.

Durch die Polizei werden in diesem Abschnitt regelmäßig Schulwegüberwachungen durchgeführt. Dabei wurden bislang keine gefährlichen Situationen für die querenden Schulkinder registriert.

Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommen und der weitestgehenden Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h können die Schulkinder jederzeit sicher die Fahrbahn überqueren.

Zur Gewährleistung der Sichtbeziehungen zwischen den Schulkindern und den Kraftfahrern sind beidseitig, sowohl über die gesamte Grundstückslänge der Kita als auch der Schule eine eingeschränkte Haltverbotstrecke eingerichtet worden.

Die Anordnung eines absoluten Haltverbots wird als nicht geeignet angesehen, da viele Kinder mit Pkw´s gebracht bzw. abgeholt werden.

Im Zuge der üblichen Schulwegsicherung nach der StVO wird der Kraftfahrer in der Friedrich-Wolf-Straße auch durch die vorhandenen Verkehrszeichen „Achtung Kinder!“ auf die besondere Situation hingewiesen.

 

Nach Auswertung der Anhörung anderer Fachbereiche und der Polizei bleibt festzustellen, dass keine weiteren Maßnahmen im Zuge der Schulwegsicherung in der Friedrich-Wolf-Straße notwendig und verhältnismäßig sind.

 

Herr Lehmann bittet, dies dem Protokoll beizufügen.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen vor der Grundschule 27 in der F.-Wolf-Straße für die Schüler ein gefahrloses Überqueren der Straße zu gewährleisten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               2

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       1

Der Antrag wird abgelehnt.