17.03.2005 - 7 Fahrbahnüberquerung Grundschule 27
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : Fraktion CDU
- Datum:
- Do., 17.03.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Lehmann bringt den
Antrag ein und begründet diesen.
Er fragt
die Verwaltung, ob es Maßnahmen gibt, die hier möglich wären.
Frau
Kluge informiert,
dass im Rahmen der Schulwegsicherung eine jährliche Überprüfung durchgeführt
wird.
Durch die
Polizei werden in diesem Abschnitt regelmäßig Schulwegüberwachungen
durchgeführt. Dabei wurden bislang keine gefährlichen Situationen für die
querenden Schulkinder registriert.
Aufgrund
des geringen Verkehrsaufkommen und der weitestgehenden Einhaltung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h können die Schulkinder jederzeit
sicher die Fahrbahn überqueren.
Zur
Gewährleistung der Sichtbeziehungen zwischen den Schulkindern und den
Kraftfahrern sind beidseitig, sowohl über die gesamte Grundstückslänge der Kita
als auch der Schule eine eingeschränkte Haltverbotstrecke eingerichtet worden.
Die
Anordnung eines absoluten Haltverbots wird als nicht geeignet angesehen, da
viele Kinder mit Pkw´s gebracht bzw. abgeholt werden.
Im Zuge
der üblichen Schulwegsicherung nach der StVO wird der Kraftfahrer in der
Friedrich-Wolf-Straße auch durch die vorhandenen Verkehrszeichen „Achtung
Kinder!“ auf die besondere Situation hingewiesen.
Nach
Auswertung der Anhörung anderer Fachbereiche und der Polizei bleibt
festzustellen, dass keine weiteren Maßnahmen im Zuge der Schulwegsicherung in
der Friedrich-Wolf-Straße notwendig und verhältnismäßig sind.
Herr
Lehmann bittet, dies
dem Protokoll beizufügen.