23.03.2005 - 3 Gleichstellung der Ortsteile

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister verdeutlicht, dass die Stadt Potsdam bei der Erhebung von Steuern, Abgaben und Gebühren im Einklang mit den Landesgesetzen gehandelt habe. Um dem Antrag entsprechen zu können, müsste das Landesgesetz geändert werden. Dies bekräftigt Herr Exner und betont, dass von der Stadt verlangt werde, etwas in eigener Verantwortung zu klären, was aber ohne ein Tätigwerden des Landesgesetzgebers nicht möglich sei.

 

Herr Friederich erläutert den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der im Gegensatz zum PDS-Antrag nicht die Gleichbehandlung aller Ortsteile anstrebe.

 

Herr Mühlberg regt ein gemeinsames Gespräch zwischen Innenminister Schönbohm, Innenausschussvorsitzenden Dr. Scharfenberg und dem Oberbürgermeister an.

Im Rahmen der weiteren Diskussion gibt Herr Schüler zu bedenken, dass die ehemaligen Gemeinden, die per Vertrag der Stadt beitraten, nunmehr privilegiert seien. Es sei gerade nicht so, dass die übrigen Ortsteile schlechter gestellt würden. Vielmehr würden die nicht freiwillig beigetretenden Gemeinden genau so behandelt werden, wie die Stadt selbst.

 

Herr Krause erläutert, dass der PDS-Antrag nicht auf eine Gesetzesänderung abziele, sondern dass Maßnahmen im Rahmen der Auslegung zu suchen seien. Frau Bankwitz gibt zu bedenken, dass der Antrag auch haushaltspolitische Konsequenzen habe und fragt nach den dafür zur Verfügung stehenden Deckungsquellen. 

Herr Mühlberg weist darüber hinaus darauf hin, dass die Ortsteile Grube, Eiche, Bornim und Bornstedt teilweise ähnlich landwirtschaftlich geprägt seien und somit in diesen Antrag einbezogen werden müssten.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird mehrheitlich abgelehnt.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich gegenüber der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die Landeshauptstadt Potsdam in eigener Verantwortung darüber entscheiden kann, allen im Rahmen der Gemeindegebietsreform eingegliederten Ortsteilen Übergangsregelungen zu Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren einzuräumen. Das soll unabhängig davon möglich sein, ob die Ortsteile in ihrem früheren Status als Gemeinden freiwillig Vereinbarungen mit der Landeshauptstadt abgeschlossen haben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0