06.04.2005 - 7.20 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2005 - 200...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung  und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Kapuste, Fraktion CDU, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Kultur und der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0207 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Kultur sowie in den Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Gebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

             werden bestätigt.

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

 

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen  oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind.

 

 

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Anlagen zur Vorlage