27.04.2005 - 4 ViP-Aufsichtsrat

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Exner verweist in seinen Ausführungen darauf, dass die Verpflichtung für die Aufnahme von Arbeitnehmervertretern erst ab einer bestimmten Arbeitnehmerzahl bestehe. Diese sei im Fall der Verkehrsbetriebe durch den Personalabbau unterschritten.  Er schlägt vor, einen Arbeitnehmervertreter zu entsenden; dies sei auch mit den ViP abgestimmt. Da der Gesellschaftsvertrag „eh angefasst werden müsse“, sollte eine weitere Korrektur vorgenommen werden.

 

Herr Dr. Scharfenberg sieht keine Möglichkeit, den Antrag entsprechend zu erweitern. Da der Gesellschaftsvertrag sowieso per Beschluss der StVV geändert werden müsse, sollten weitere Korrekturen in diesem Zusammenhang erfolgen. Die Mitarbeit nur eines Vertreters der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat sei zwar „etwas wenig“, man könne aber damit leben.

Herr Schüler verweist darauf, dass im Beschlusstext die Worte „wie bisher“ gestrichen werden müssen, da die jetzt gefundene Regelung anders als bisher sei.

 

Der Oberbürgermeister stellt den so geänderten Beschlusstext zur Abstimmung.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der neu zu bildende Aufsichtsrat der ViP GmbH wird neben Vertretern der Stadtverordnetenversammlung auch aus einem Arbeitnehmervertreter bestehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.