04.05.2005 - 8.24 Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 97 '...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0323 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 2) sowie

 

2. Änderung des Flächennutzungsplans „Bereich Großbeerenstraße (Bahnhofstraße)“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97 „Großbeerenstraße / Neuendorfer Straße“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (s. Anlagen 1 und 3).

 

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Anlagen zur Vorlage