04.05.2005 - 8.2 Garagenkomplexe in Potsdam

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Scharlock namens der Fraktion PDS eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Potsdam auf städtischem Grund und Boden errichteten Garagenkomplexe nach dem Termin 31.12.2006 Bestandsschutz auszusprechen und für einen Zeitraum bis zum 31.12.2016 einseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung von Verträgen zu verzichten. 

Bei Garagenkomplexen, die nicht auf städtischem Grund und Boden errichtet sind, soll die Stadt Potsdam ihren Einfluss geltend machen, denselben Bestandsschutz zu erreichen.

Als Garagenkomplexe gelten Anlagen mit mindestens 5 Garagen.

Ausgenommen von diesem Bestandsschutz ist das Vorliegen eines von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplanes, der auch Garagenkomplexe betrifft. In derartigen Fällen muss zwischen dem Eigentümer des Grund und Bodens und dem Garagenbesitzer eine einvernehmliche Lösung erreicht werden, die Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die Stadt Potsdam sollte gleichzeitig ihre Möglichkeiten nutzen, damit die hiervon betroffenen Komplexe ein dem Stadtbild würdiges Aussehen erreichen. Sollte hierbei kein Ergebnis erzielt werden, kann der Bestandsschutz für die betroffenen Komplexe auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben werden.