04.05.2005 - 8.2 Garagenkomplexe in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Datum:
- Mi., 04.05.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Potsdam auf städtischem Grund und
Boden errichteten Garagenkomplexe nach dem Termin 31.12.2006 Bestandsschutz
auszusprechen und für einen Zeitraum bis zum 31.12.2016 einseitig auf das Recht
zur ordentlichen Kündigung von Verträgen zu verzichten.
Bei
Garagenkomplexen, die nicht auf städtischem Grund und Boden errichtet sind,
soll die Stadt Potsdam ihren Einfluss geltend machen, denselben Bestandsschutz
zu erreichen.
Als
Garagenkomplexe gelten Anlagen mit mindestens 5 Garagen.
Ausgenommen
von diesem Bestandsschutz ist das Vorliegen eines von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplanes, der auch
Garagenkomplexe betrifft. In derartigen Fällen muss zwischen dem Eigentümer des
Grund und Bodens und dem Garagenbesitzer eine einvernehmliche Lösung erreicht
werden, die Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist.
Die
Stadt Potsdam sollte gleichzeitig ihre Möglichkeiten nutzen, damit die hiervon
betroffenen Komplexe ein dem Stadtbild würdiges Aussehen erreichen. Sollte
hierbei kein Ergebnis erzielt werden, kann der Bestandsschutz für die
betroffenen Komplexe auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben
werden.