12.05.2005 - 5 Entscheidung zu den Prioritätenlisten 2005 - 20...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kapuste verweist auf das Votum des Bauausschusses vom 26.04.2005. Dieser hat ergänzend beschlossen, dass - sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein - der Oberbürgermeister ermächtigt wird, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in die Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind. Wenn technisch machbar – sind das Alte Rathaus und die Nikolaikirche zuvorderst zu berücksichtigen.

 

Herr Dr. Scharfenberg erinnert daran, dass bereits in 2003 ein Stufenplan zur Sanierung des Alten Rathauses bis 2007 aufgestellt und die Umsetzung zugesagt wurde. Es wurden Planungsmittel zusätzlich eingestellt. Weiter ist nichts passiert.

Mit der Prioritätenliste wird lediglich eine Anfinanzierung gesichert. Die PDS-Fraktion hat deshalb einen Ergänzungsantrag zum Antrag 04/SVV/0754 gestellt. Die Zustimmung zur Beschlussvorlage über die Prioritätenliste kann aufgrund der Situation nicht erfolgen.

 

Herr Lehmann erläutert die Sachlage zur Beschlussvorlage 05/SVV/0207. Bei beiden

Förderprogrammen geht es nicht um die Realisierung von Einzelprojekten, sondern den

Schwerpunkt bilden die Entwicklung öffentlicher Räume und die damit im

Zusammenhang stehenden Ordnungsmaßnahmen. In vielen Fällen wurde bereits ein

Vorlauf geschaffen, der auch rechtlich bindend ist.

Unstrittig ist, dass die Sanierung des Alten Rathauses sehr wichtig ist, aber auch andere

Maßnahmen in dem Gebiet müssen beachtet werden. Insbesondere ist darauf

hinzuweisen, dass eine Komplettsanierung der Außenhülle des Gebäudes nicht möglich

ist, ohne dass parallel die Sanierung des Innenbaus gesichert wird.

 

Herr Dr. Scharfenberg weist nochmals auf den eindeutigen Auftrag hin, der an die Verwaltung gestellt wurde und fordert die Komplettsanierung des Gebäudes bis zum Jahr 2010.

 

Frau Keilholz erinnert daran, dass neben den Fördermitteln gemäß der Prioritätenliste die Stadt auch eigene Investitionsmittel einsetzen kann bzw. muss.

 

Auch Frau Fischer sieht die Stadt in der Pflicht dafür zu sorgen, die Gesamtmaßnahme zu beenden.

 

Herr Dr. Scharfenberg greift das auf und schlägt die Änderung des Antrages in dem Sinne vor, dass die Bereitstellung von städtischen Mitteln für die Innensanierung des Alten Rathauses gefordert wird

1.)    zur Sicherung der Fortsetzung der Hüllensanierung nach 2007,

2.)    zur Sicherung der Komplettsanierung bis 2010.

 

Frau Hüneke bittet um eine Information zum Planungsstand für die Sanierung des Alten Rathauses. Als Termin wird die Sitzung des Kulturausschusses im August festgehalten.

 

Herr Dr. Przybilski regt an, bei der Diskussion zum Haushaltsmittel für 2006 auch darzustellen, welche Bauabschnitte notwendig sind, damit die Außensanierung erfolgen kann.

 

Vor der Beschlussfassung wird zunächst darüber abgestimmt, ob der Antrag unter Einbeziehung der Ergänzung aus dem Bauausschuss vom 26.04.05 erfolgen soll. Dem Vorschlag wird mit 4 / 0 / 4 zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die zu fördernden Gebiete
    • Holländisches Viertel                                      (Anlage 3)
    • Stadterweiterung Nord                                    (Anlage 4)
    • Stadterweiterung Süd/Potsdamer Mitte          (Anlage 5)
    • Am Kanal/Stadtmauer                                     (Anlage 6)
    • Babelsberg Nord und Süd                               (Anlage 7)

             werden bestätigt.

  1. Die vorliegenden Prioritätenlisten 2005 bis 2007 aus dem Bund-Land-Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ für die zu fördernden Gebiete
    • Schiffbauergasse                                            (Anlage 8)
    • Potsdamer Mitte                                              (Anlage 9)

             werden bestätigt.

3.      Sollten Kostenänderungen einzelner Maßnahmen auftreten oder Maßnahmen entfallen oder zusätzliche Mittel verfügbar sein, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, innerhalb der Prioritätenlisten 2005 bis 2007 Umverteilungen vorzunehmen  oder Nachrücker aus der Priorität 3 im Rahmen des gebietsbezogenen Budgets zu benennen, soweit dies nach dem jeweils gültigen Haushaltsplan zulässig ist. Dabei werden zuerst die Projekte berücksichtigt, die in der Priorität 2 nicht vollständig finanziert sind. Wenn technisch machbar – sind das Alte Rathaus und die Nikolaikirche zuvorderst zu berücksichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung               4

Ablehnung                 /

Enthaltung                 4

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Anlagen zur Vorlage