04.05.2005 - 8.35 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau  Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0356 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Str.“ ist im Teilbereich in einem 2. (förmlichen) Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).

2.                  Das Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

3.                  Vor Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses ist eine gutachterliche Bewertung der Verträglichkeit weiterer großflächiger Nahversorgungseinrichtungen für das Wohngebiet insgesamt und der Auswirkungen auf das bestehende Wohngebietszentrum vorzunehmen.

 

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Anlagen zur Vorlage