10.05.2005 - 3.3 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Auf verschiedene Rückfragen der Teilnehmer, so u.a. zum Außenbereich, zur Brache in Drewitz und zur Abgrenzung der unterschiedlichen Teilbereiche wird durch Herrn Goetzmann eingegangen.

 

Herr Dr. Seidel übernimmt den Änderungsvorschlag der Verwaltung als Änderungsantrag (siehe TOP 3.2) – Abstimmung: 7/0/2 (dieses Votum gilt zugleich für die folgenden Werbesatzungen).

Dem Änderungsantrag von Herrn Kümmel ist ebenfalls bereits zugestimmt worden (siehe TOP 3.2), so dass nachfolgend die Gesamtabstimmung zur Vorlage 05/SVV/0276 erfolgt:

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Am Stern – Drewitz“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich östlich der Wetzlarer Bahn bis zur Stadtgrenze erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).   

 

+ folgende Änderungen in der Satzung:

Zur Werbesatzung der Landeshauptstadt, Teilbereich „Am Stern-Drewitz“ sind im Satzungstext des § 6 Abs. 16d) die Worte ...“bis zu einer Fläche von 4/1 Bogen“, .... zu streichen.

 

Im & 6 im Absatz „Flächen von Hauptverkehrsstraßen“ ist der Buchstabe e) zu streichen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:       9

Nein-Stimmen:   0

Enthaltungen:    0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=26833&selfaction=print