10.05.2005 - 3.6 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
vertagt
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Herr Jäkel macht aufmerksam, dass auf S. 8, im § 6 (17)d nach der Zahl 100 die Angabe m fehlt.

Die Korrektur wird redaktionell durch die Verwaltung erfolgen.

 

Frau Bankwitz spricht die Neustädter Havelbucht und die TLG-Bebauung. Hier liegt ein Widerspruch – Außenbereich vor.

Die Verwaltung nimmt den Hinweis auf und wird die Gebietsabgrenzung präzisieren.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf den § 1 b) 2 – hier steht noch: Regionalbahn 21/Regionalexpress 1.

Auch hier ist Korrektur der Verwaltung erforderlich

 

Frau Hüneke erkundigt sich, ob im Gebiet mit vorrangigem Schutz der Wohnfunktion im westlichen Bereich der Geschwister-Scholl-Straße kein höherer Schutzstatus eingeräumt worden sei. Herr Goetzmann führt hierzu aus, dass der gewählte Schutzstatus durch die gewerbliche Durchmischung dieses Gebietes begründet sei. Ein Schutzanspruch aus benachbarten Gebieten, wie etwa im Bereich nördlich des Luisenplatzes, könne sich nur auf in der Satzung geregelte Gebiete beziehen.

Zur Frage der Einbeziehung der Geschwister-Scholl-Straße in die Flächen von Hauptverkehrsstraßen sagt Herr Goetzmann ebenfalls eine Klärung zu.

 

Herr Roos spricht die Fläche Uni-Standort an.

Auch hier wird noch Klärungsbedarf gesehen.

 

Aufgrund der vielfältigen Nachfragen/Korrektur- und Klärungsbedarfe vertagt der SB-Ausschuss die Behandlung der Vorlage 05/SVV/0279 auf die nächste Sitzung.

 

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Anlagen zur Vorlage