10.05.2005 - 3.8 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.8
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Koppehele (Bereich Stadterneuerung) bringt die Vorlage
ein.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird erinnert, dass die
letzte Beteiligung bereits im Jahr 1996 erfolgt ist, deshalb beantragt Herr
Dr. Seidel: der Beschlusspunkt 1 ist zu ergänzen, ... gebilligt, die
Beteiligten werden auf die erneuten Beteiligungsverfahren hingewiesen.
Abstimmung:
8/0/0
Herr Putz verweist auf einen Fehler im Beschlusstext, unter
2. ist fälschlicherweise Nr. 66 B
statt 54 B geschrieben worden. Dies müsse korrigiert werden.
Rückfragen der Teilnehmer erfolgen zu folgenden Punkten:
-
Was ist
mit der spitzen Ecke im SW in der Stellungnahme der SPSG gemeint? (Es handelt
sich um eine kleine Fläche die Bestandteil eines größeren Grünzuges außerhalb
des Geltungsbereiches des B-Plans vom Volkspark zur Lenne`schen Feldflur führt)
-
Warum wurde die
Nutzungsart der Flurstücke 75/1 und 75/2 geändert und warum wurde die StVV am
Änderungsverfahren nicht beteiligt? (In Abwägung der privaten und öffentlichen
Belange musste eine bauliche Nutzung auf dem Grundstück zugelassen werden. Die
Änderung erfolgte mit einem einfachen Änderungsverfahren bei dem das BauGB
keine Beteiligung der StVV vorsieht)
Herr Jäkel erklärt, dass er die Abwägung zur Stellungnahme
des VGS als zu hart formuliert empfindet und er deshalb der Vorlage nicht
zustimmen kann.
ergänzter Beschlusstext
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und
der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan
Nr.54 B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gebilligt, die
Beteiligten werden auf die erneuten Beteiligungsverfahren hingewiesen.
2.
Der Bebauungsplan Nr.54
B „Nördliche Eigenheimsiedlung an der Kirschallee“ wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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