10.05.2005 - 3.9 Abwägungsbeschluss, erneute öffentliche Auslegu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung).

 

Rückfragen der Teilnehmer erfolgen, u.a. zu

-          zur Begründung, Pkt. 1.2.3. Eigentumsverhältnisse

Sind Kleingärten betroffen? Antwort: nein

-          zur Abwägung der Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde,

die vorgebrachten Bedenken wurden bei der Planung berücksichtigt.

 Der nördliche Hof des Kasernengeländes darf nicht vollständig überbaut    werden, die Anpassung der Neubauten an die vorhandene historische Bausubstanz ist dadurch gewährleistet, dass Trauf- und Firsthöhen festgesetzt wurden, die den historischen Höhen entsprechen.

Das Gebäude mit dem Skulpturenschmuck ist denkmalgeschützt und daher zu erhalten.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis zur zweiten öffentlichen Auslegung (Stand September 2004) und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 (3) und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 52 „Rote Kaserne Ost“ wird erneut öffentlich ausgelegt.

 

  1. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 3 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:         8

Nein-Stimmen:     0

Enthaltungen:      0

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Anlagen zur Vorlage