10.05.2005 - 3.15 Aufstellungsbeschluss zur 2. (förmlichen) Änder...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung).

 

Herr Lehmann äußert bezogen auf den alten Standort der Halle an der Slatan-Dudow-Str. die Befürchtungen, dass die alte Halle zur Ruine wird. Er verweist hier auf den Keplerplatz.

 

Herr Goetzmann kann diese Bedenken entkräften und informiert, dass die Beräumung des alten Standortes und erneute Begrünung geklärt sei. Dies würde im Wege eines städtebaulichen Vertrages geregelt werden.

 

Einzelne Teilnehmer hinterfragen die Wirtschaftlichkeit, vor allem bezogen auf die Verträglichkeit mit der Einzelhandelsstruktur an dieser Stelle und sprechen sich gegen eine Bebauung aus.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass der Investor ohne Zusicherung der Bebauungsmöglichkeit keine gutachterliche Bewertung in Auftrag geben wird.

 

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Der Bebauungsplan Nr. 18 „Kirchsteigfeld, Teilbereich nördliche Ricarda-Huch-Str.“ ist im Teilbereich in einem 2. (förmlichen) Änderungsverfahren gem. § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern (s. Anlage 1).

2.                  Das Bebauungsplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) durchzuführen (s. Anlage 2).

3.                  Vor Herbeiführung des Auslegungsbeschlusses ist eine gutachterliche Bewertung der Verträglichkeit weiterer großflächiger Nahversorgungseinrichtungen für das Wohngebiet insgesamt und der Auswirkungen auf das bestehende Wohngebietszentrum vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:             1

Nein-Stimmen:          6

Enthaltungen:           1

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Anlagen zur Vorlage