19.05.2005 - 5 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser : Tel. 2519 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau
Holtkamp bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Dr. Grittner weist
darauf hin, das die Angabe der Seitenzahlen der Anlagen nicht stimmt. Er macht
auf einen Schreibfehler in der Begründung aufmerksam.
Herr
Henning spricht den
neuen Netto-Markt an.
Frau
Holtkamp weist
darauf hin, dass die vorliegende Satzung erst nach in Kraft treten greift.
Bisher gilt die alte Satzung.
Herr
Rietz fragt, ob es
einen Bestandsschutz für bereits bestehende Werbeanlagen gibt.
Herr
Dr. Jeschke weist
darauf hin, dass ein großer Teil von Hermannswerder nicht berücksichtigt ist.
Frau Holtkamp erklärt, dass der Bestandsschutz so lange gilt, bis die Genehmigung abgelaufen ist, oder die Werbeanlage verändert wird.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Teltower Vorstadt - Waldstadt“ wird gemäß § 81 Abs. 1 und 8 BbgBO erlassen (s. Anlage 2).
2. Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich westlich der Nuthe, nördlich der Stadtgrenze bis zur Havel erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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2
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101,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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