19.05.2005 - 5 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp bringt die Drucksache ein und gibt Erläuterungen.

 

Herr Dr. Grittner weist darauf hin, das die Angabe der Seitenzahlen der Anlagen nicht stimmt. Er macht auf einen Schreibfehler in der Begründung aufmerksam.

 

Herr Henning spricht den neuen Netto-Markt an.

 

Frau Holtkamp weist darauf hin, dass die vorliegende Satzung erst nach in Kraft treten greift. Bisher gilt die alte Satzung.

 

Herr Rietz fragt, ob es einen Bestandsschutz für bereits bestehende Werbeanlagen gibt.

 

Herr Dr. Jeschke weist darauf hin, dass ein großer Teil von Hermannswerder nicht berücksichtigt ist.

 

Frau Holtkamp erklärt, dass der Bestandsschutz so lange gilt, bis die Genehmigung abgelaufen ist, oder die Werbeanlage verändert wird.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Teltower Vorstadt - Waldstadt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich westlich der Nuthe, nördlich der Stadtgrenze bis zur Havel erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               6

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       1

Dem Antrag wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage