19.05.2005 - 6 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser : Tel. 2519 Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Do., 19.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Holtkamp bringt die
Drucksache ein und gibt Erläuterungen.
Herr
Dr. Grittner weist
darauf hin, das die Angabe der Seitenzahlen der Anlagen nicht stimmt. Er macht
auf einen Schreibfehler in der Begründung aufmerksam.
Herr
Mannhöfer macht
darauf aufmerksam, dass in der Begründung die Erweiterung der zulässigen Größe
der Schaukästen nochmals mit der Schriftgröße in Verbindung gebracht wird.
Frau
Dr. Lotz fragt,
wonach die Straßen eingestuft sind, z.B. in Hauptstraßen.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass dies nicht nach der Straßenverkehrsordnung erfolgt, sondern nach
Plausibilitätsbegründung erfolgt.
Herr
Kapuste weist auf
die Transparente hin, die beispielsweise über die Brandenburger Straße gespannt
sind oder auch an Hausfassaden hängen.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass es keine Möglichkeit der Regelung zu den Inhalten der Werbung gibt. Die Werbung
an Gebäuden unterliegt der Werbesatzung, unabhängig davon, ob es ein
öffentliches oder ein privates Gebäude ist.
Herr
Jäkel fragt nach
der Möglichkeit der Werbung an Gebäuden zum eigenen Zweck.
Frau
Holtkamp erklärt,
dass es eine Bevorzugung einzelner Gebäude/Nutzungen nicht geben darf. Dies ist
auch so in der Brandenburgischen Bauordnung geregelt.
Herr
Jäkel fragt, ob die
Satzung so verändert werden kann, dass es beispielsweise für den Nikolaisaal
und das Potsdam-Museum eine Ausnahme gibt.
Frau
Holtkamp macht
deutlich, dass einzelne Gebäude nicht aus der Satzung herausgenommen werden
können. Dies muss insgesamt städtebaulich begründet werden.
Herr
Witschak spricht
sich für eine Gleichbehandlung aller Gebäude aus.
Herr
Kapuste beantragt
die Zurückstellung der Drucksache zur Prüfung, wie kulturell herausragenden
Einrichtungen die Möglichkeit der Eigenwerbung an der Außenfassade eingeräumt
werden kann.
Frau
Müller weist darauf
hin, dass hier dann auch alle Einrichtungen gleich behandelt werden müssen.
Herr
Witschak bittet,
dass „kulturell herausragende Einrichtungen“ genau definiert wird.
GO-Antrag:
Zurückstellung
der Drucksache zur Prüfung, wie kulturell herausragenden Einrichtungen die
Möglichkeit der Eigenwerbung an der Außenfassade eingeräumt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 0
Dem
Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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57 kB
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2
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4,8 MB
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