24.05.2005 - 4.2 Garagenkomplexe in Potsdam

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Goetzmann (Fach Stadtplanung und Bauordnung) macht auf folgende Aspekte (in Abstimmung mit dem Kommunalen Immobilien Service) aufmerksam, die bei diesem Antrag zu beachten sind:

 

Der Antrag zielt darauf ab, dass die Stadt Potsdam den Erhalt privater Garagen finanziert. Dies bedeutet eine Subventionierung, da der Verzicht auf die Kündigung bis 2016 einen langfristigen Pachtvertrag darstellt. Hierzu wird insbesondere nochmals auf die bekannte Haushaltslage der Landeshauptstadt Potsdam verwiesen. Eine weitere Folge wäre, dass die weitere Entwicklung der Flächen gehemmt werden würde.

 

Die Vorschläge zur Einflussnahme auf private Grundstückseigentümer, zur Regelung von Fällen in Bebauungsplangebieten und zur Verbesserung des Stadtbildes würden bei den aufgeführten 3000 Garagen einen Arbeitsaufwand von mind. einer Vollzeitstelle binden. Diese steht im Stellenplan nicht zur Verfügung und auch die finanzielle Absicherung im HH wäre zusätzlich notwendig.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass für Garagenvereine die Möglichkeit besteht, das jeweilige Garagengelände von der Stadt Potsdam zum Verkehrswert zu erwerben, sofern die betreffenden Grundstücke frei von vermögensrechtlichen Ansprüchen sind. Diese Möglichkeit wurde bereits teilweise genutzt.

Sie macht nochmals deutlich, dass es sich die Stadt auf Grund der Haushaltslage nicht leisten könne, einzelne Nutzer von Garagen zu subventionieren.

 

Seitens verschiedener Ausschussmitglieder erfolgen Einwendungen gegen die Intention des Antrages (Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten/-Spielräume bei Festschreibung auf 10 Jahre; Garagen haben nicht den Stellenwert zur Einräumung eines separaten Schutzes; Kosten – die der Stadt indirekt dadurch entstehen – können nicht auf alle umgelegt werden; Einsatz öffentlicher Mittel in solchen Größenordnungen sei schwer nachvollziehbar

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Potsdam auf städtischem Grund und Boden errichteten Garagenkomplexe nach dem Termin 31.12.2006 Bestandsschutz auszusprechen und für einen Zeitraum bis zum 31.12.2016 einseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung von Verträgen zu verzichten. 

Bei Garagenkomplexen, die nicht auf städtischem Grund und Boden errichtet sind, soll die Stadt Potsdam ihren Einfluss geltend machen, denselben Bestandsschutz zu erreichen.

Als Garagenkomplexe gelten Anlagen mit mindestens 5 Garagen.

Ausgenommen von diesem Bestandsschutz ist das Vorliegen eines von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplanes, der auch Garagenkomplexe betrifft. In derartigen Fällen muss zwischen dem Eigentümer des Grund und Bodens und dem Garagenbesitzer eine einvernehmliche Lösung erreicht werden, die Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist.

Die Stadt Potsdam sollte gleichzeitig ihre Möglichkeiten nutzen, damit die hiervon betroffenen Komplexe ein dem Stadtbild würdiges Aussehen erreichen. Sollte hierbei kein Ergebnis erzielt werden, kann der Bestandsschutz für die betroffenen Komplexe auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               3

Nein-Stimmen:            6

Enthaltungen:           0