24.05.2005 - 4.2 Garagenkomplexe in Potsdam
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 24.05.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Goetzmann (Fach Stadtplanung und Bauordnung) macht auf
folgende Aspekte (in Abstimmung mit dem Kommunalen Immobilien Service)
aufmerksam, die bei diesem Antrag zu beachten sind:
Der Antrag zielt darauf ab, dass die Stadt Potsdam den
Erhalt privater Garagen finanziert. Dies bedeutet eine Subventionierung, da der
Verzicht auf die Kündigung bis 2016 einen langfristigen Pachtvertrag darstellt.
Hierzu wird insbesondere nochmals auf die bekannte Haushaltslage der
Landeshauptstadt Potsdam verwiesen. Eine weitere Folge wäre, dass die weitere
Entwicklung der Flächen gehemmt werden würde.
Die Vorschläge zur Einflussnahme auf private
Grundstückseigentümer, zur Regelung von Fällen in Bebauungsplangebieten und zur
Verbesserung des Stadtbildes würden bei den aufgeführten 3000 Garagen einen
Arbeitsaufwand von mind. einer Vollzeitstelle binden. Diese steht im
Stellenplan nicht zur Verfügung und auch die finanzielle Absicherung im HH wäre
zusätzlich notwendig.
Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass für Garagenvereine
die Möglichkeit besteht, das jeweilige Garagengelände von der Stadt Potsdam zum
Verkehrswert zu erwerben, sofern die betreffenden Grundstücke frei von
vermögensrechtlichen Ansprüchen sind. Diese Möglichkeit wurde bereits teilweise
genutzt.
Sie macht nochmals deutlich, dass es sich die Stadt auf
Grund der Haushaltslage nicht leisten könne, einzelne Nutzer von Garagen zu
subventionieren.
Seitens verschiedener Ausschussmitglieder erfolgen
Einwendungen gegen die Intention des Antrages (Einschränkung der
Gestaltungsmöglichkeiten/-Spielräume bei Festschreibung auf 10 Jahre; Garagen
haben nicht den Stellenwert zur Einräumung eines separaten Schutzes; Kosten –
die der Stadt indirekt dadurch entstehen – können nicht auf alle umgelegt
werden; Einsatz öffentlicher Mittel in solchen Größenordnungen sei schwer
nachvollziehbar
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für die in Potsdam auf städtischem Grund und
Boden errichteten Garagenkomplexe nach dem Termin 31.12.2006 Bestandsschutz
auszusprechen und für einen Zeitraum bis zum 31.12.2016 einseitig auf das Recht
zur ordentlichen Kündigung von Verträgen zu verzichten.
Bei
Garagenkomplexen, die nicht auf städtischem Grund und Boden errichtet sind,
soll die Stadt Potsdam ihren Einfluss geltend machen, denselben Bestandsschutz
zu erreichen.
Als
Garagenkomplexe gelten Anlagen mit mindestens 5 Garagen.
Ausgenommen
von diesem Bestandsschutz ist das Vorliegen eines von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bebauungsplanes, der auch
Garagenkomplexe betrifft. In derartigen Fällen muss zwischen dem Eigentümer des
Grund und Bodens und dem Garagenbesitzer eine einvernehmliche Lösung erreicht
werden, die Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplanes ist.
Die Stadt
Potsdam sollte gleichzeitig ihre Möglichkeiten nutzen, damit die hiervon
betroffenen Komplexe ein dem Stadtbild würdiges Aussehen erreichen. Sollte
hierbei kein Ergebnis erzielt werden, kann der Bestandsschutz für die
betroffenen Komplexe auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aufgehoben
werden.