01.06.2005 - 4.16 Begrenzung der Kosten Freizeitbad

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Hauptausschuss hat die Behandlung der Vorlage zurückgestellt mit der Maßgabe, dass die Stadtverordnetenversammlung den Hauptausschuss zur Beschlussfassung ermächtigt (Behandlung in der Sitzung des Hauptausschusses am 08.06.2005).

 

Abstimmung:

Die abschließende Behandlung der DS 05/SVV/0289 im Hauptausschuss wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen,

 

-          dass der vorgesehene Kostenrahmen in Höhe von 31,5 Mio Euro für ein Freizeitbad am Brauhausberg als Höchstgrenze betrachtet und nicht überschritten wird,

-          dass die Schwimmhalle am Brauhausberg solange genutzt werden kann, bis das Freizeitbad mit 50-Meterbahnen nutzbar ist.

 

 

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=26952&selfaction=print