24.05.2005 - 3.3 Billigung der Abwägung und erneuter Auslegungsb...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird an die im Rahmen der Behandlung der DS in der vergangenen Sitzung offen gebliebene Frage, ob diese Regelung (Sicherung der Wohnnutzung des 2. Vollgeschosses der barocken Typenhäuser) für alle Typenhäuser in diesem B-Plan gelten soll oder nur für die in der Brandenburger Str., erinnert.

 

Frau Baumgart (Bereich Stadterneuerung) informiert über die erfolgte Prüfung durch die Verwaltung und verweist als Ausgangspunkt auf den Beschluss zur Konkretisierung der Sanierungszeile für das Sanierungsgebiet „2. Barocke Stadterweiterung“ vom 05.05.2004. Diese sieht eine Sicherung der Wohnnutzung im 1. OG der barocken Typenhäuser nicht nur in der Brandenburger Str., sondern auch in der Friedrich-Ebert-Straße vor. Die textlichen Festsetzungen sind deshalb in den Punkten 11 und 12 um die Grundstücksflächen B 9 und C 4 ergänzt worden (siehe ausgereichte Erläuterungen und Austauschblätter).

 

Zugleich wird durch die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass durch die Regelung zur Sicherung der Wohnnutzung im 1. OG in den barocken Typenhäusern ein Planungsschaden nach § 42 BauGB verursacht werden könnte. Dies wird näher durch Frau Baumgart und die Beigeordnete erläutert.

 

Auf einzelne Nachfragen der Teilnehmer geht Frau Baumgart ein.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen zu der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zu der bereits durchgeführten 1. öffentlichen Auslegung und zu der 2.Trägerbeteiligung für den Bebauungsplanentwurf SAN-P 08 „Block 22“ wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplanentwurf SAN-P 08 „Block 22“ wird erneut öffentlich ausgelegt (siehe

            Anlage 3).

 

mit folgenden Änderungen in den textlichen Festsetzungen (siehe in der Ausschusssitzung ausgereichte Tischvorlage geänderte Seiten 17 und 46 der Begründung, – Kopie erhält ebenfalls das Büro der STVV):

 

Die textl. Festsetzung Nr. 11 ist zu ergänzen durch die Grundstücksflächen B 9 und C4. Ebenso sind in der textl. Festsetzung Nr. 12 die Grundstücksflächen B 9 und C4 einzufügen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:               8

Nein-Stimmen:            0

Enthaltungen:           0

 

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Anlagen zur Vorlage