25.05.2005 - 10 Eckwertebeschluss für die Planung des Haushalts...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner bringt die Vorlage ein und erläutert das Verfahren der Haushaltsplanung, einschließlich der Anlagen 1 bis 3.

 

Herr Dr. Scharfenberg kritisiert das Verfahren, vor Einbringung der Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung diese im Ausschuss für Finanzen und im Hauptausschuss zu beraten, was nicht zu akzeptieren sei. Die Fraktion der PDS werde dem Eckwertebeschluss nicht zustimmen, da die Einsparungen einseitig zu Lasten des GB 2 gehen. Frau B. Müller unterstützt die Kritik der Verfahrensweise namens des Präsidiums, da dies in den letzten Monaten verstärkt aufgetreten sei.

Frau Dr. Schröter betont, dass die zur Verfügung stehenden Mittel bei Kultur, Museum und Musikschule schon sehr „randgenäht“ seien; da können weitere Kürzung kaum noch funktionieren.

 

Herr Exner erwidert, dass sich in den Kürzungen die Beschlusslage widerspiegele sowie die festgelegten HSK-Maßnahmen. An anderer Stelle mussten mehr Mittel auf Grund eines höheren Mittelbedarfs bei pflichtigen Aufgaben, wie z.B. die Eingliederungshilfen, zur Verfügung gestellt werden. Das strukturelle Defizit bleibe aber und erfordere entsprechende Maßnahmen.

Des Weiteren sei der Eckwertebeschluss erst jetzt vorgelegt worden, weil man sich an die realistische Entwicklung halten und konkrete Zahlen vorlegen wollte. Zahlen aus den Monaten März und April hätten zu Korrekturen geführt.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu  beschließen:

 

  1.  Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2006 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

  1. Im Falle von Änderungen bei den zu Grunde gelegten allgemeinen Finanzmitteln (Einnahmen nach den Orientierungsdaten des Landes, Steuerschätzungen, Einnahmeausfälle usw.) können die Vorgaben angepasst werden.

 

  1. Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Verschiebungen zwischen den Budgets der Geschäftsbereiche vorgenommen werden.

 

  1. Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Einnahmemöglichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z.B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

  1. Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zwingend zu folgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  5

Stimmenthaltung:       2

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Anlagen zur Vorlage