01.06.2005 - 5.28 Abwägungs- und Auslegungsbeschluss für den Beba...

Beschluss:
vertagt
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr.99 „Horstweg - Ost“ wird gebilligt.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 99 „Horstweg - Ost“  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

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Abstimmungsergebnis: