01.06.2005 - 5.32 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz und  für Stadtplanung und Bauen sowie in die Ortsbeiräte Eiche und Grube.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0420 in die Ausschüsse für Ordnung und Umweltschutz und für Stadtplanung und Bauen sowie in die Ortsbeiräte Eiche und Grube wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Bornim – Grube - Eiche“ wird gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Sacrow – Paretzer - Kanals, westlich Bornstedts und des Parks Sanssouci und nördlich des Wildparks sowie  westlich der Stadtgrenze  erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage