01.06.2005 - 5.38 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und  für Ordnung und Umweltschutz sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 05/SVV/0423 in die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen und  für Ordnung und Umweltschutz sowie in den Ortsbeirat Groß Glienicke wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum  Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“, OT Groß Glienicke entsprechend Anlage 1, 1A und 1B entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“, OT Groß Glienicke mit den Flurstücken 55/6, 55/10 (teilweise), 174, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182 und 183 der Flur 17 der Gemarkung Groß Glienicke wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage