07.06.2005 - 3.5 Gestaltungssatzung "Jägervorstadt"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und gibt kurze Erläuterungen zu einigen ausgewählten Aspekten.

 

Herr Roos macht darauf aufmerksam, dass seines Erachtens die Bezeichnung Loggien falsch sei, und dafür der Begriff Altane einzusetzen wäre.

Hier sichert die Verwaltung die Klärung, und ggf. redaktionelle Änderung zu.

 

Ebenfalls wird seitens der Teilnehmer festgestellt, dass der Bereich der Stadtverwaltung Fr.-Ebert-Str. ausgespart worden sei. Nach Verständigung erfolgt der Auftrag an die Verwaltung, auch dieses Areal in den räumlichen Geltungsbereich der Satzung aufzunehmen. Die Verwaltung sichert Austauschblätter für die STVV am 31.8.05 zu.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Potsdam über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und anderer Anlagen und Einrichtungen sowie über die Notwendigkeit von Einfriedungen in der Jägervorstadt – Gestaltungssatzung „Jägervorstadt“ – gemäß  § 81 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)      (s. Anlage 2).

 

 

+ Begriffsklärung: Loggien oder/und Altane in § 2 Abs. 5 (ggf. redaktionelle Änderung bis zur STVV 31.8.05)

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           9

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage