07.06.2005 - 3.7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage erfolgt durch Frau Holtkamp. Diskussionsbedarf zur Vorlage selbst gibt es nicht.

 

Bzgl. der Nachfrage von Herrn Blaser zum Bearbeitungsstand weiterer B-Pläne im OT Groß-Glienicke wird durch den Ausschussvorsitzenden und die Beigeordnete auf die mit den Gremien abgestimmte Verfahrensweise zur Prioritätensetzung Bearbeitung der Bauleitplanverfahren kurz erläuternd eingegangen.

(Bei Abarbeitung eines B-Planes aus den neuen Ortsteilen, wird ein neues B-Plan-Verfahren aus den neuen Ortsteilen in die Priorität 1 aufgenommen.)

 

Herr Dr. Seidel erkundigt sich, wann mit der Darstellung eines Gesamtüberblicks der Gewerbegebietssituation im erweiterten Stadtgebiet zu rechnen sei.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass die Verwaltung dabei sei, diese Dinge im Detail aufzuarbeiten in Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Ein genauer Zeitpunkt könne er jedoch noch nicht nennen, möglicherweise in der 2. Jahreshälfte.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum  Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“, OT Groß Glienicke entsprechend Anlage 1, 1A und 1B entschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Am Schlahn, Teilbereich B“, OT Groß Glienicke mit den Flurstücken 55/6, 55/10 (teilweise), 174, 175, 176, 177, 179, 180, 181, 182 und 183 der Flur 17 der Gemarkung Groß Glienicke wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                           9

Nein-Stimmen:                    0

Enthaltungen:                       0

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Anlagen zur Vorlage