21.06.2005 - 4.3 "letter of intent" Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zurückgezogen
Herr Cornelius bringt den Antrag gemeinsam mit Herrn Lehmann
kurz ein.
Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Situation Groß
Glienicke mit Griebnitzsee nicht vergleichbar sei, da es hier eine andere
rechtliche Handhabe durch geltendes Planrecht gäbe.
Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen)
erläutert näher, dass eine prinzipielle Übertragung der gegenwärtigen Vorgehensweise
am Uferpark Griebnitzsee auf die Situation des Uferparks am Groß Glienicker See
wegen der dort entscheidend anders gelagerten rechtlichen und tatsächlichen
Situation ausscheidet, so dass von einer Beschlussfassung seitens der
Verwaltung abgeraten wird.
Während die Abstimmungsfragen am Griebnitzseeufer noch der
Vorbereitung und Durchführung eines B-Plan-Verfahrens dienen, ist ein solcher
Gestaltungsprozess in Groß Glienicke bereits durchgeführt und mit einem
rechtsgültigen B-Plan Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstr.“ grundsätzlich abgeschlossen
worden. Die Abstimmungen öffentlicher und privater Interessen zur
Strukturierung und Ausformung des Uferbereiches in Groß Glienicke sind nach
mehr als sechsjähriger Diskussion und Konsensfindung und nach entsprechendem
Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Groß Glienicke schließlich
1999 zum Abschluss gekommen. Die Ergebnisse dieses Gestaltungsprozesses, wie
sie in den Festsetzungen des B-Planes ihren Niederschlag gefunden haben, sind
nunmehr verbindlicher Maßstab privaten und öffentlich-rechtlichen Handelns.
Dies ist Meinungsstand des OBR Groß Glienicke und ganz
überwiegend der Bürgerschaft in Groß Glienicke. An die Verwaltung sind daher
Forderungen aus der Bürgerschaft herangetragen worden, Verstöße einiger
Uferparkanlieger gegen Festsetzungen des B-Planes (Errichtung von Zäunen im
Landschaftsschutzgebiet und/oder ungenehmigte Beseitigung von Bäumen und
Sträuchern usw.) konsequent ordnungsbehördlich zu ahnden. Der OBR hat aktuell
mit Beschluss vom 19.4.2005 die Verwaltung zum Handeln aufgefordert, gegen
eigenmächtige Umgestaltungen des Uferbereiches durch einige Uferparkanlieger
einzuschreiten.
Ungeachtet dieser gegenüber der Situation am Griebnitzsee
entscheidend anders gelagerten Situation in Groß Glienicke gibt es viele
konkrete Einzelfälle, in denen in Detailfragen auch in Groß Glienicke
Abstimmungen der Verwaltung mit den jeweiligen privaten Interessenten erfolgen,
um zu Einigungen im Uferbereich im Rahmen des rechtsgültigen B-Planes zu
gelangen.
Hinzuweisen ist, dass sich durch die mittels B-Plan
herbeigeführte Rechtssicherheit über den zukünftigen Bestand des öffentlichen
Uferparks Groß Glienicke viele Neubürger Groß Glienickes zur Wahl ihres
Wohnhortes und zum Kauf von Liegenschaften in Groß Glienicke entschlossen
haben. Die Investoren für ein gegenwärtig geplantes Seniorenwohnheim an der
Potsdamer Chaussee haben ihre Standortwahl gerade mit der Nähe zu einem
attraktiven öffentlichen Uferpark begründet.
Auch für die Phase weiterer Umsetzung der B-Plan-Festsetzungen
unterscheiden sich die Verhältnisse am Griebnitzsee von denen am Glienicker See
erheblich, insbesondere wegen des geringen Verkehrswertes der im B-Plan als
„öff. Grünflächen“ ausgewiesenen Uferflächen am Groß Glienicker See. Angesichts
dieser vom Bund stets akzeptierter Verkehrswerte ist es wirtschaftlicher, die
öffentlichen Grünflächen von städtischer Seite zu erwerben, um dadurch höhere
Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Ahndung und Beseitigung rechtswidriger
Nutzung der Uferbereichsflächen durch private Neueigentümer vermeiden zu
können.
Herr Lehmann bittet für die antragstellende Fraktion die v.g.
Ausführungen ins Protokoll aufzunehmen und zieht den Antrag zurück.
Frau
Langenhoff (Ortsbürgermeisterin Groß Glienicke) bestätigt, das es hier keine
Probleme gibt und begrüßt, dass der Antrag zurück gezogen worden ist.