21.06.2005 - 4.3 "letter of intent" Griebnitzsee

Beschluss:
zurückgezogen
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Herr Cornelius bringt den Antrag gemeinsam mit Herrn Lehmann kurz ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz teilt mit, dass die Situation Groß Glienicke mit Griebnitzsee nicht vergleichbar sei, da es hier eine andere rechtliche Handhabe durch geltendes Planrecht gäbe.

 

Herr Lohrenz (Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen) erläutert näher, dass eine prinzipielle Übertragung der gegenwärtigen Vorgehensweise am Uferpark Griebnitzsee auf die Situation des Uferparks am Groß Glienicker See wegen der dort entscheidend anders gelagerten rechtlichen und tatsächlichen Situation ausscheidet, so dass von einer Beschlussfassung seitens der Verwaltung abgeraten wird.

Während die Abstimmungsfragen am Griebnitzseeufer noch der Vorbereitung und Durchführung eines B-Plan-Verfahrens dienen, ist ein solcher Gestaltungsprozess in Groß Glienicke bereits durchgeführt und mit einem rechtsgültigen B-Plan Nr. 8 „Seepromenade/Dorfstr.“ grundsätzlich abgeschlossen worden. Die Abstimmungen öffentlicher und privater Interessen zur Strukturierung und Ausformung des Uferbereiches in Groß Glienicke sind nach mehr als sechsjähriger Diskussion und Konsensfindung und nach entsprechendem Satzungsbeschluss des Gemeinderates der Gemeinde Groß Glienicke schließlich 1999 zum Abschluss gekommen. Die Ergebnisse dieses Gestaltungsprozesses, wie sie in den Festsetzungen des B-Planes ihren Niederschlag gefunden haben, sind nunmehr verbindlicher Maßstab privaten und öffentlich-rechtlichen Handelns.

Dies ist Meinungsstand des OBR Groß Glienicke und ganz überwiegend der Bürgerschaft in Groß Glienicke. An die Verwaltung sind daher Forderungen aus der Bürgerschaft herangetragen worden, Verstöße einiger Uferparkanlieger gegen Festsetzungen des B-Planes (Errichtung von Zäunen im Landschaftsschutzgebiet und/oder ungenehmigte Beseitigung von Bäumen und Sträuchern usw.) konsequent ordnungsbehördlich zu ahnden. Der OBR hat aktuell mit Beschluss vom 19.4.2005 die Verwaltung zum Handeln aufgefordert, gegen eigenmächtige Umgestaltungen des Uferbereiches durch einige Uferparkanlieger einzuschreiten.

Ungeachtet dieser gegenüber der Situation am Griebnitzsee entscheidend anders gelagerten Situation in Groß Glienicke gibt es viele konkrete Einzelfälle, in denen in Detailfragen auch in Groß Glienicke Abstimmungen der Verwaltung mit den jeweiligen privaten Interessenten erfolgen, um zu Einigungen im Uferbereich im Rahmen des rechtsgültigen B-Planes zu gelangen.

Hinzuweisen ist, dass sich durch die mittels B-Plan herbeigeführte Rechtssicherheit über den zukünftigen Bestand des öffentlichen Uferparks Groß Glienicke viele Neubürger Groß Glienickes zur Wahl ihres Wohnhortes und zum Kauf von Liegenschaften in Groß Glienicke entschlossen haben. Die Investoren für ein gegenwärtig geplantes Seniorenwohnheim an der Potsdamer Chaussee haben ihre Standortwahl gerade mit der Nähe zu einem attraktiven öffentlichen Uferpark begründet.

Auch für die Phase weiterer Umsetzung der B-Plan-Festsetzungen unterscheiden sich die Verhältnisse am Griebnitzsee von denen am Glienicker See erheblich, insbesondere wegen des geringen Verkehrswertes der im B-Plan als „öff. Grünflächen“ ausgewiesenen Uferflächen am Groß Glienicker See. Angesichts dieser vom Bund stets akzeptierter Verkehrswerte ist es wirtschaftlicher, die öffentlichen Grünflächen von städtischer Seite zu erwerben, um dadurch höhere Kosten für den Verwaltungsaufwand zur Ahndung und Beseitigung rechtswidriger Nutzung der Uferbereichsflächen durch private Neueigentümer vermeiden zu können.

 

Herr Lehmann bittet für die antragstellende Fraktion die v.g. Ausführungen ins Protokoll aufzunehmen und zieht den Antrag zurück.

 

Frau Langenhoff (Ortsbürgermeisterin Groß Glienicke) bestätigt, das es hier keine Probleme gibt und begrüßt, dass der Antrag zurück gezogen worden ist.

 

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