21.06.2005 - 4.6 Straße "Zum Kahleberg"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.6
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
05/SVV/0406 Straße "Zum Kahleberg"
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Einbringung erfolgt durch Herrn Kümmel.
Das Rederecht nimmt Herr Mellenthin
(Vorsitzender des Verwaltungsbeirates Eigentümergemeinschaft zum Kahleberg
63-99) wahr. Er stellt u.a. dar:
-
die
Sperrung besteht seit 2000
-
seit
dem gibt es keine Unfälle, keine illegalen Autorennen, keine Versammlungen von
Jugendlichen
-
damit
sei Ruhe und Frieden erreicht worden
-
in das
Wohngebiet führen 4 Straßen
-
im
Wohngebiet selbst gibt es eigentlich nur Ziel- und Quellverkehr
-
Probleme
bei der Ausfahrt gibt es höchstens bei der Ausfahrt Einmündung zum Jagenstein
und Moosfenn
-
Unterschriftssammlung
für die Beibehaltung der Sperrung mit 152 Unterschriften sind an verschiedene
Fraktionen gegeben worden
-
die
Öffnung der Straße sollte generell abgelehnt werden
Herr Kümmel äußert Unverständnis,
ihm sei bekannt, dass die Mehrheit der Anwohner sich für die Öffnung der Straße
ausspreche. Mit der Intention des Antrages sollte eine Kompromisslösung
gefunden werden, die die Befürchtungen der Leute vor Ort durch
ordnungsrechtliche und bauliche Maßnahmen entkräftet.
Herr Wustrack (Fachbereich Ordnung
und Sicherheit) erläutert, dass die Teileinziehung und in Folge Sperrung für
den Kfz-Verkehr des westlichen Bereiches der Straße „Zum Kahleberg“ aus Gründen
der allgemeinen Ordnung und Sicherheit auf Bestreben der Bürgerinitiative
Waldstadt II e.V. erfolgte. Die Teileinziehungsverfügung wurde mit Datum vom
27.11.2000 rechtskräftig.
Seit Bestehen der in diesem Zusammenhang
errichteten Absperrvorrichtung hat die Teileinziehung ihre Zweckbestimmung voll
erreicht. Beschwerden der Anwohner über Verkehrsgefahren sowie massive
Belästigungen auf dieser Wegeverbindung liegen nicht mehr vor.
Die bauliche Absperrung mittels Gitter
wurde in enger Abstimmung mit der Feuerwehr, Polizei und der forst errichtet.
Sie kann im Brand- und Katastrophenfall oder bei sonstigem Bedarf geöffnet
werden und steht somit als Rettungsweg zur Verfügung.
Hier verweist Herr Wustrack auf die
bereits durch Herrn Mellenthin vorgebrachten Vorteile der veranlassten
Maßnahmen.
Der mit dem Antrag angestrebte
Zustand, die Öffnung des zurzeit gesperrten Bereiches, war gerade die Ursache
für die allgemeine Gefährdung der Ordnung und Sicherheit und führte zu dieser
Teileinziehung. Sämtliche zur Verfügung stehenden verkehrsorganisatorischen als
auch straßenbaulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden vor der
Teileinziehung mit erheblichem Kostenaufwand ohne Erfolg zur Anwendung
gebracht. Die verkehrstechnische Detailplanung im Rahmen des integrierten
städtebaulichen Rahmenplanes Waldstadt II baut auch auf die Beibehaltung der
Sperrung auf.
Nach kurzen Äußerungen der
Teilnehmer informiert Herr Jäkel über die Beratung im OU-Ausschuss. Dort ist
die Ablehnung mit 0/6/3 empfohlen worden.
Beschlusstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche
ordnungsrechtlichen und baulichen
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eine eingeschränkte Nutzung des derzeit
gesperrten westlichen Teils der Straße „Zum Kahleberg“ ermöglichen würde.
Dabei sollen solche Möglichkeiten geprüft werden, welche mit der
Realisierung der im Rahmenplan Waldstadt II geplanten Skaterbahn kompatibel
sind.