23.08.2005 - 3.1 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 'Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 23.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Ausschussvorsitzende
erinnert an die Behandlung der Vorlage bereits im SB-Ausschuss am 10.5.05. Es
war vereinbart worden, das Votum des Jugendhilfeausschusses als Fachausschuss
zur Frage des Kita-Bedarfs abzuwarten.
Dazu informiert
der Ausschussvorsitzende (siehe auch ausgereichte Tischvorlage) zum Votum der
Kita-Unterausschusssitzung am 15.6.05. Nach Vorstellung der Entwicklungs- und
Bedarfszahlen ist der Kita-Unterausschuss zu folgendem Ergebnis gekommen:
„Die
Standort/ bzw. Flächensicherung im B-Plangebiet Bertinistr. ist unabdingbar und
eine äußerst dringende Maßnahme zur Deckung der steigenden Bedarfe im
Sozialraum III sowie stadtweit. Auf den Standort kann auf keinen Fall
verzichtet werden.“
Auch der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.6.05 mit 10 Ja-Stimmen und 0
Nein-Stimmen den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem Planungsraum bestätigt.
Frau
Witte (Kleingartensparte Höhenstr.) erhält das Rederecht, in welchem sie sich
gegen einen weiteren Kleingartenabbau ausspricht; Kita-Bedarf an dieser Stelle
wird nicht gesehen.
Herr
Kaltenbach (Nachbarschaftsinitiative Am Neuen Garten) nimmt ebenfalls sein
Rederecht war. Er beruft sich auf die Diskussion und das einstimmige Votum im
Kita-Unterausschuss sowie die Zustimmung im JHA; er verweist u.a. auch auf die
für eine Kita geeignete Lage und den großen Einzugsraum.
Auf
verschiedene Nachfragen der Teilnehmer, so u.a.
-
zum
Status des Geländes im FNP bzw. in der Kleingartenkonzeption
-
möglichen
Ersatzflächen, Verfügbarkeit z.B. in der Sparte am Pfingstberg
-
Prüfung
der Verfügbarkeit von Ersatzflächen für die Kita – auf städtischen Flächen
keine Möglichkeit
-
Grundstückswerte
– siehe auch Erläuterungen auf S. 33 der Begründung
wird
durch die Verwaltung eingegangen.
Durch den
Ausschussvorsitzenden wird bzgl. der teilweise geäußerten Kritik am Wegfall von
Kleingärten auf die Grundsatzentscheidung der letzten Jahre in dieser Richtung
verwiesen.
Aus den
Einsprüchen der Bürger und TÖB sind 2 Schwerpunkte erkennbar, dies sind der
Kita-Standort und die Überplanung der Kleingartenanlagen.
Durch den
Ausschussvorsitzenden und verschiedene Teilnehmer wird erinnert, dass der
SB-Ausschuss den Jugendhilfeausschuss um ein fachliches Votum gebeten hat, dies
liegt jetzt vor.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
3. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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