31.08.2005 - 3.2 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung (wurde durch den Ausschuss an die Verwaltung zurükverwiesen)
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 103 „
Ehemaliges RAW-Gelände Friedrich-Engels-Straße“ ist gemäß § 2 BauGB
aufzustellen (s. Anlage 1).
- Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 2 entsprechend dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten
für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und
nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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376 kB
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