31.08.2005 - 3.8 Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen sowie für Ordnung und Umweltschutz haben der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt::

 

1.      Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam für den Teilbereich „Nördliche Vorstädte - Bornstedt“ wird   gemäß  § 81 Abs. 1 und 8  BbgBO  erlassen (s. Anlage 2).

 

2.      Die Werbesatzung vom 17.06.1996 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1996 wird aufgehoben, soweit sich deren Regelungen auf den Bereich südlich des Weißen Sees und Jungfernsees sowie westlich des Tiefen Sees und der Havel sowie nördlich des Park Sanssouci und Hegelallee sowie  östlich der Amundsenstraße  erstrecken (im Plan zur Anlage 2 blau abgegrenzt).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=27581&selfaction=print