18.08.2005 - 3 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 60 'Ber...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Holtamp informiert den Ausschuss über die Voten der Gremien, die sich mit dieser Drucksache befasst haben.

Sie macht deutlich, dass es bereits Ersatzflächen für die Kleingärten gibt. In der gesamten Nauener Vorstadt gibt es keine weitere geeignete Fläche für eine Kindertagesstätte. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2005 nachhaltig den Bedarf an Kita-Plätzen unterstrichen.

 

Herr Kaltenbach (Nachbarschaftsinitiative Am Neuen Garten) spricht sich für die Errichtung der Kita in diesem Bereich aus, da auch aus seiner Sicht ein erheblicher Bedarf vorhanden ist.

 

Frau Oldenburg (Kleingartensparte) stellt kurz die Situation der Kleingärtner dar.

 

Herr Dr. Schlomm fragt, ob die für die Entschädigungen der Kleingärtner eingeplanten Mittel auch für die Errichtung der Kita an einer anderen Stelle eingesetzt werden können.

 

Herr Lehmann betont, dass der Bedarf an Kita-Plätzen gegeben ist. Er sieht keinen Grund, den Satzungsbeschluss abzulehnen.

 

Herr Kruschat bittet, in diesem Sozialraum einen zentraleren Standort für die Errichtung der Kita zu suchen.

 

Herr Dr. Jeschke weist in diesem Zusammenhang auch auf den bestehenden Hortplatzmangel der Karl-Förster-Schule hin. Hier könnte ein gemeinsamer Standort errichtet werden.

Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob dies zu vereinbaren geht.

 

Frau Holtkamp macht darauf aufmerksam, dass die Entschädigung nicht ausreicht, um ein Grundstück für eine Kita zu erwerben. Sie macht auch deutlich, dass es keine weiteren möglichen Flächen in diesem Bereich gibt.

 

Herr Mannhöfer erinnert daran, dass die Feststellung des Kita-Bedarfes nicht die Aufgabe des Ausschusses für Ordnung und Umweltschutz ist. Dieser wurde bereits durch den Fachausschuss festgestellt.

 

Herr Kapuste bittet, sich hier auf die Aussagen der Fachleute zu verlassen.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass dies nicht mit einem Hortstandort für die Karl-Förster-Schule zu vereinbaren ist. Neben der räumlichen Trennung beider Standorte würde dies auch einen Großstandort für Kinder bedeuten.

 

Herr Jäkel erinnert daran, dass diese Fläche als Dauerkleingartensparte ausgewiesen ist. Er macht auch darauf aufmerksam, dass dieser Bereich nicht an den ÖPNV angeschlossen ist.

Er schlägt vor, zu prüfen, ob im Nordraum eine entsprechende Fläche angekauft werden kann.

 

Frau Müller macht deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss einstimmig den Bedarf an Kita-Plätzen in diesem Bereich festgestellt hat. Auch der Unterausschuss Kita hat sich intensiv mit diesem Thema befasst.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlagen 1, 1a und 1b entschieden.

2.      Der Bebauungsplan Nr. 60 „Bertinistraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

3.      Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans „Bertinistraße“ wird beschlossen (s. Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  4

Stimmenthaltung:       1

Der Antrag wird abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage