10.10.2001 - 5.14 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  Im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.

 

2.  Im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  wird die Vorschrift zur Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in" ersetzt.   

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.