10.10.2001 - 5.14 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bürgerh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Kulturausschuss, der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften haben der o. g. DS zugestimmt.

 

 

Entsprechend dem Antrag des Stadtverordneten Kapuste, Fraktion CDU, ist der folgende Redebeitrag wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen:

 

Die wörtliche Wiedergabe des Redebeitrages ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.  Im § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH wird der Zweck der Gesellschaft um den Begriff "Sport" und eine Erläuterung zur Verwirklichung dieses Zweckes erweitert.

 

2.  Im § 7 Abs. 9 des Gesellschaftsvertrages der Bürgerhaus am Schlaatz gGmbH  wird die Vorschrift zur Unterzeichnung einer Niederschrift von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung durch "den/die Geschäftsführer/in" durch eine Vorschrift zur Unterzeichnung durch "den/die Protokollführer/in" ersetzt.   

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.