31.08.2005 - 6.64 Beschluss zur Erweiterung und Teilung des Geltu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.64
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Datum:
- Mi., 31.08.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:03
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 05/SVV/0673 in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 23 „Schiffbauergasse“ wird im südlichen Bereich erweitert.
2. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr.23 „Schiffbauergasse“
wird geteilt in die Bereiche:
·
B-Plan-Nr.23
A „Schiffbauergasse-Nord“
·
B-Plan-Nr.23
B „Schiffbauergasse-Süd“
3. Die Abwägung der bisher
eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt.
4. Der Bebauungsplanentwurf für den
Teilbereich 23 B „Schiffbauergasse-Süd“ wird gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
5. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 i.V. m. § 8 Abs. 3 BauGB wird öffentlich ausgelegt.
Anlagen zur Vorlage
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